Corona - Isolationspflicht auf fünf Tage verkürzt
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06.05.2022

Corona – Isolationspflicht auf fünf Tage verkürzt

Das Robert Koch-Institut hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit neue Isolations- und Quarantäneempfehlungen veröffentlicht. Diese Regelung wird jetzt nach und nach in den Bundesländern umgesetzt. Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, kann die vom Gesundheitsamt angeordnete Isolation künftig nach fünf Tagen beenden. Es wird dringend empfohlen, sich auch nach Tag 5 zu testen und solange in Isolation zu bleiben, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.

Für Kontaktpersonen wird eine Quarantäne von fünf Tagen und eine tägliche Testung in diesem Zeitraum dringend empfohlen. Für Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitswesen gilt weiterhin eine Testpflicht: Sofern sie die letzten 48 Stunden symptomfrei waren, können sie ihre Tätigkeit nach fünf Tagen Isolation und einem negativen Test wieder aufnehmen. Bitte informieren Sie sich welche Regelung in Ihrem jeweiligen Bundesland gelten.

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