Arzneimittel - Kostenerstattung
Kostenerstattung für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel.
- Kostenerstattung für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in voller Höhe maximal bis zu einem Betrag von 100 Euro insgesamt pro Kalenderjahr und Versicherten.
Voraussetzungen:
• Die Verordnung des Arzneimittels erfolgt durch einen Arzt auf Privatrezept.
• Die Abgabe erfolgt durch eine Apotheke.
Zur Erstattung sind die Originalrechnungen und die ärztliche Verordnung vorzulegen.
- Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen bezuschussen wir je Schwangerschaft weitere ärztlich verordnete Vorsorgeleistungen sowie ärztlich verordnete, nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel: Folsäure, Jod und Vitamin B12 mit insgesamt bis zu 120 €.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Zur Erstattung sind die Originalrechnungen und die ärztliche Verordnung vorzulegen.