29.05.2020
Krankschreibung per Telefon endet zum 31.05.2020
Ab dem 1. Juni 2020 ist für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) wieder ein persönlicher Besuch in Ihrer Arztpraxis notwendig.
Somit endet die bisherige Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bei Erkrankung der oberen Atemwege.