08.01.2019
Gleitzone
Wichtige Information für Arbeitgeber.
In unserem Schreiben zum Jahreswechsel hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen:
- Die Regelungen der Gleitzone – ab 1. Januar 2019 „Übergangsbereich“ genannt – werden auf das Entgelt von 450,01 Euro bis 1.300,00 Euro ausgeweitet. Weiterhin wird die Zeitgrenze für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung dauerhaft auf drei Monate oder 70 Tage angehoben.
… es muss heißen ab dem 1. Juli 2019 statt 1. Januar 2019.
Nachzulesen auch auf der Internetseite des Bundesrates.
Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen!