A-Z Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz
Leistungen von U bis Z

A-Z Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz

Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz

Alle Versicherten unserer BKK erhalten eine zeitlich unbegrenzte, kostenfreie Zahnbehandlung per Gesundheitskarte.

Wir übernehmen dabei nicht nur die Kosten im akuten Beschwerdefall, sondern auch für vorbeugende Behandlungen bzw. Beratungen über Zahnpflege und Mundhygiene sowie für eine notwendige Parodontosebehandlung.

Mit unserem BKK Arztfinder unterstützen wir Sie bei der Suche nach einen niedergelassenen Zahnarzt.

Die Zuschüsse zum Zahnersatz werden durch Festzuschüsse ermittelt, die sich nach dem jeweiligen zahnärztlichen Befund richten. Der Festzuschuss entspricht 60 Prozent der festgelegten Beträge für die jeweilige Regelversorgung. Dieser kann sich bei nachgewiesener und regelmäßiger Zahnvorsorge der letzten fünf oder zehn Jahre auf 70 Prozent oder 75 Prozent des Festbetrags erhöhen.

Bevor Ihr Zahnarzt mit der Behandlung beginnt, bitten wir Sie, uns den Heil- und Kostenplan (Kostenvoranschlag) - möglichst zusammen mit dem Bonusnachweis - einzureichen. Wir prüfen Ihren Antrag und teilen Ihnen dann die Höhe unseres Festzuschusses mit. Unser Bonusheft ist also weiter von großer Bedeutung. Lassen Sie sich deshalb vom Zahnarzt die durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen eintragen. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Auktionsportal für Zahnersatz
Zahnbehandlung - unser besonderes Angebot

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