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Kinderzahnprophylaxe

Zahnärztliche Kinder-Früherkennungsuntersuchungen dienen zur Erkennung und Verhütung von Zahn-, Mund und Kieferkrankheiten sowie der Vorbeugung von Karies.

Es werden drei zahnärztliche Kinder-Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt („Milchzahn-Check“):

  • Die erste Untersuchung findet bei komplettem Milchgebiss im dritten Lebensjahr statt.
  • Die nächsten beiden Untersuchungen finden bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres statt.
  • Der Abstand zwischen den Untersuchungen muss mindestens 12 Monate betragen.

Versicherte Kinder und Jugendliche, die bereits das sechste, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, können sich zur Vermeidung von Zahnerkrankungen einmal pro Kalenderhalbjahr untersuchen lassen (Individualprophylaxe).

Darüber hinaus beteiligen wir uns an den Kosten der Gruppenprophylaxe in Schulen und Kindergärten.

Fissurenversiegelung der Molaren und Prämolaren:

Kinder und Jugendliche, die das 6. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Fissurenversiegelung der karriesfreien Molaren (hintere Backenzähne 6 und 7).

Zusätzlich erstatten wir als Zusatzleistung bis zu 100,00 € je Kalenderjahr für die Fissurenversiegelung der Prämolaren (vordere Backenzähne 14, 15, 24, 25, 34, 35, 44 und 45), denn ein umfassender Schutz und gründliche, professionelle Pflege fängt eben schon im Kindesalter an. Zur Erstattung übermitteln Sie uns die spezifizierte Rechnung des Leistungserbringers.

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