FAQ zum Thema Organspende
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FAQ zum Thema Organspende

Wozu überhaupt einen Organspenderausweis dabei haben? Wozu überhaupt spenden? In diesem Zusammenhang beantworten wir oft gestellte Fragen, die mehr Klarheit bringen, um eine Entscheidung treffen zu können. Etwa 9.500 Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. 2020 gab es bundesweit 913 Menschen, die nach ihrem Tod ihre Organe gespendet haben. Das entspricht 11,0 Organspendern je eine Million Einwohner. Damit liegen die Zahlen der Organspenden fast auf dem Niveau von 2019 (932 Organspender). Im Durchschnitt hat jeder Spender drei schwerkranken Menschen eine neue Lebenschance geschenkt.


Wofür brauche ich einen Organspendeausweis?
Der Organspendeausweis dokumentiert Ihre getroffene Entscheidung. Mit dem Ausweis können Sie bewusst einer Organ- und Gewebespende zustimmen, sie ablehnen oder nur bestimmte Organe und Gewebe für eine Spende freigeben. Damit schaffen Sie Klarheit und Erleichterung für sich und Ihre Angehörigen. Sie können darauf auch eine Person benennen, die im Fall der Fälle über eine Organ- und Gewebespende entscheiden soll.

Muss ich eine Entscheidung zur Organspende treffen?
Nein, aber der ausgefüllte Organspendeausweis entlastet. Durch Ankreuzen entscheiden Sie auf dem Ausweis, was für den Fall nach Ihrem Tod mit Organen und Gewebe passieren soll. Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

• einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zuzustimmen,
• eine Organ- und Gewebespende abzulehnen,
• nur bestimmte Organe und Gewebe zur Spende freizugeben,
• eine Person zu benennen, die über eine Organ- und Gewebespende entscheiden soll.

Informieren Sie bitte auch Ihre Angehörigen über getroffene Entscheidungen.

Kann ich meine Entscheidung rückgängig machen?
Sie können Ihre Entscheidung und Daten jederzeit ändern, indem Sie einen neuen Organspendeausweis ausfüllen. Sie müssen sich nirgends anmelden oder registrieren lassen. Ärztliche Voruntersuchungen sind nicht notwendig. Tragen Sie Ihren ausgefüllten Organspendeausweis und damit Ihre Entscheidung bei sich.

Kann man sich auch elektronisch registrieren?
Ab dem 18. März 2024 steht das Online-Organspende-Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Verfügung. Damit bekommen Sie die Möglichkeit, sich online für eine Organspende zu registrieren. Die Organspendeausweise in Papierform behalten ihre Gültigkeit und können als Alternative zur Online-Registrierung weiter genutzt werden.

Wozu überhaupt spenden wollen?
Eine Organ- und Gewebetransplantation kann kranken und behinderten Menschen die Chance auf ein neues und besseres Leben eröffnen. Die Wartelisten für ein Spenderorgan sind lang. Voraussetzung ist und bleibt, dass sich immer wieder Menschen bereit erklären, nach ihrem Tod Organe und/oder Gewebe zu spenden. In diesem Sinne ist es wichtig, sich damit näher zu beschäftigen.

Welche Organe und auch Gewebe kann ich spenden?
Sie können die Organe Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm spenden. Sie können auch Gewebe spenden: Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe sowie Gewebe, die aus Bauchspeicheldrüse oder Leber gewonnen werden.

Warum wird zwischen Gewebe- und Organspende unterschieden?
Gewebe werden - anders als Organe - in der Regel nicht direkt übertragen. Gewebe kann in Gewebebanken konserviert und zwischengelagert werden, bis sich ein geeigneter Empfänger gefunden hat. Auch Arzneimittel werden, dank medizinischem Fortschritt, aus gespendetem Gewebe hergestellt.

Wann treffen die Voraussetzungen überhaupt ein?
Die Voraussetzung für eine Organ- und Gewebespende nach dem Tod ist, dass der komplette Ausfall aller Hirnfunktionen – der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) – von zwei Fachärzten unabhängig voneinander festgestellt wurde. Außerdem muss die Zustimmung zur Organ- und Gewebespende vorliegen. Ist im Todesfall der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen gefragt.

Was bedeutet Hirntod?
Der Hirntod ist die Folge einer schweren Hirnschädigung, die zum Beispiel durch eine Hirnblutung oder einen Hirntumor auftreten kann. Wichtige Teile des Gehirns arbeiten nicht mehr. Die Funktionsfähigkeit ist für immer verloren. Eine Schmerzwahrnehmung ist ausgeschlossen. Die medizinische Bezeichnung ist „der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen“ oder „der irreversible Hirnfunktionsausfall.“ Diese Bezeichnungen benennen den Tod des Menschen. Eine Rückkehr ins Leben ist ausgeschlossen. Der Hirntod ist ein seltenes Phänomen, sodass nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende infrage kommen.

Werde ich vorzeitig für tot erklärt, falls Organe dringend benötigt werden?
Nein, ob im Organspendeausweis „Ja“ oder „Nein“ angekreuzt ist, spielt keine Rolle bei der medizinischen Versorgung vor dem Tod. Aber es hilft den Angehörigen, die Entscheidung zu fällen, mit der sie dann weiterleben müssen. Liegt der begründete Verdacht vor, dass bei einer Person die gesamten Hirnfunktionen ausgefallen sind, wird eine Hirntoddiagnostik nach der Richtlinie der Bundesärztekammer eingeleitet. Diese nimmt einige Stunden bis wenige Tage in Anspruch und kann nur auf der Intensivstation eines Krankenhauses stattfinden. Die Diagnose muss von mindestens zwei besonders qualifizierten, dafür zugelassenen Fachärzten unabhängig voneinander bestätigt werden. Die Ergebnisse werden protokolliert, archiviert und können jederzeit überprüft werden.

Wer entscheidet, ob sich Organe für die Spende eignen?
Ob sich Organe für eine Transplantation eignen, entscheiden die Ärzte im Einzelfall im Hinblick auf den Zustand des Verstorbenen. Eine Organentnahme kann zum Beispiel bei bestimmten Infektionen oder bei akuten Krebserkrankungen ausgeschlossen sein. Es gibt kein Höchstalter. Häufig erhalten ältere Patientinnen und Patienten die Organe älterer Spender.

Wie läuft eine Organspende ab?
In einem kleinen Zeitfenster ist es nach Feststellung des Hirntods möglich, das Herz-Kreislauf-System des Verstorbenen mithilfe intensivmedizinischer Maßnahmen künstlich aufrechtzuerhalten. Dadurch werden die Organe weiterhin durchblutet und funktionsfähig gehalten, um sie transplantieren zu können. Angehörige, Intensivmediziner, Pflege-personal und Mitarbeitende einer Gewebebank müssen eng zusammenarbeiten. Es werden nur Organe entnommen, die zur Spende freigegeben worden sind und die medizinisch für eine Transplantation geeignet sind. Direkt vor der Entnahme wird der Spender deshalb medizinisch gründlich untersucht, Gewebemerkmale sowie Blutgruppe und Vorerkrankungen erhoben, um kein Risiko für den Empfänger darzustellen. Nach der Entnahme muss das Organ dann umgehend transplantiert werden. Spendergewebe wird nicht sofort nach der Entnahme auf einen Empfänger übertragen. Die Gewebe werden zunächst in einer speziellen Einrichtung, einer Gewebebank, aufbereitet und konserviert.

Kann man zu Lebzeiten Organe spenden?
Das ist unter strengen Bedingungen möglich, bei einem Organ wie der Niere oder einem Teilstück der Leber. Die medizinischen Risiken der Transplantation sollen dabei so gering wie möglich gehalten werden. Zudem unterbinden die Voraussetzungen auch jegliche Form des Organhandels. In Deutschland warten zurzeit etwa 1.000 Menschen auf eine Lebertransplantation. Jährlich werden um die 800 Lebern transplantiert. Rund 50 dieser Spenderlebern stammen aus einer sogenannten Lebendorganspende.

Was passiert, wenn man im Ausland verstirbt?
Wenn eine Person im Ausland verstirbt, so wird sie nach der gesetzlichen Regelung des jeweiligen Landes behandelt, nicht nach der des Heimatlandes. Vor einem Auslandsaufenthalt ist es daher ratsam, sich über die Regelungen des Reiselandes zu informieren und einen Organspendeausweis in der entsprechenden Landessprache mitzuführen. So wird Ihre persönliche Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende auch im Ausland verstanden.

Wo erhält man einen Organspendeausweis?
Mehr Informationen erhalten Sie unter www.organspende-info.de (Hier können Sie Ihren Organspendeausweis auch digital ausfüllen), oder über die kostenfreie Hotline 0800 90 40 400 (Mo.-Fr / 9 - 18 Uhr).

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