A-Z Zuzahlungen
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A-Z Zuzahlungen

Zuzahlungen und Ausnahmen

Grundsätzlich wird bei allen Leistungen von den Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten erhoben, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Liegen die Kosten unter 5 Euro, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.

Arznei- und Verbandmittel
Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Arzneimittel. In keinem Fall mehr als die Kosten des Medikaments.

Beispiele:

  1. Ein Medikament kostet 20 Euro. Die Zuzahlung beträgt den Mindestanteil von 5 Euro.
  2. Ein Medikament kostet 75 Euro. Die Zuzahlung beträgt 10 % vom Preis, also 7,50 Euro.
  3. Ein Medikament kostet 120 Euro. Die Zuzahlung ist auf den Höchstbetrag von 10 Euro begrenzt.

Es gibt Ausnahmen: Viele preisgünstige Arzneimittel sind zuzahlungsbefreit. Hier können Sie die ständig aktualisierte Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel herunterladen.

 

Heilmittel, häusliche Krankenpflege
Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt). Beispiel: Wenn auf einem Rezept sechs Massagen verordnet werden, beträgt die Zuzahlung 10 Euro für das Rezept und zusätzlich 10 Prozent der Kosten pro Massage.

 

Hilfsmittel
Zuzahlung von 10 Prozent für jedes Hilfsmittel (z. B. Hörgerät, Rollstuhl), jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. In keinem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels.
Ausnahmen: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Ernährungssonden, Windeln bei Inkontinenz); in diesem Fall erfolgt eine Zuzahlung von 10 Prozent je Verbrauchseinheit, aber höchstens 10 Euro pro Monat.

 

Soziotherapie, Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe
Zuzahlung von 10 % der kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.


Stationäre Vorsorge und Rehabilitation
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, bei Anschlussrehabilitation begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.


Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag.


Krankenhaus
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, jedoch begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
Ausnahme: keine Zuzahlung bei vor-, nach- und teilstationärer Krankenhausbehandlung, Entbindung sowie für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Fahrkosten
Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten je Fahrt, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt (auch für Kinder und Jugendliche). In keinem Fall mehr als die Kosten der Fahrt.
Ausnahme: Keine Zuzahlung bei Fahrten im Zusammenhang mit einer medizinischen Rehabilitation (ambulant und stationär). Bei ambulanten onkologischen Serienbehandlungen der Chemo- oder Strahlentherapie ist die Zuzahlung lediglich für die erste Hin- und die letzte Rückfahrt zu zahlen.


Unser Tipp:
Lassen Sie sich alle Zuzahlungen quittieren.

Unser besonderer Service zur Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht: Wir stellen Ihnen auf Antrag auch während des laufenden Kalenderjahres Ihren Befreiungsausweis aus, sobald Ihre Belastungsgrenze durch die Zahlung von gesetzlichen Zuzahlungen überschritten wird.

Ihr Vorteil: Sie ersparen sich das Sammeln der Zuzahlungsbelege und brauchen ab sofort keine gesetzlichen Zuzahlungen mehr leisten.

 

Lesen Sie hier mehr zum Thema Befreiung von der Zuzahlungspflicht und nutzen Sie unseren Zuzahlungsrechner (unten), um herauszufinden, ob eine Befreiung möglich ist.

Per Klick öffnet sich der aktuelle Zuzahlungsrechner unseres Dienstleisters. Beantworten Sie dazu einfach die Fragen und ermitteln Sie hier Ihre persönliche Belastungsgrenze.

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