Das Bild zeigt eine Frau und einen Mann, die an einem Tisch sitzen. Auf dem Tisch steht ein Laptop, ein Dokument und ein Stift. Der Mann zeigt etwas auf dem Smartphone. Die Frau hat Dokumente und einen Stift in den Händen. Das Bild wird Bereich "Elektronische Patientenakte (ePA)" verwendet.

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Ihr Datenspeicher rund um die Gesundheit, ein Leben lang!

Vermeiden Sie unnötige Doppeluntersuchungen, unklare Behandlungsverläufe oder Medikamentenunverträglichkeiten. Im Rahmen der Digitalisierung im Gesundheitswesen stellen wir Ihnen die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Diese können Sie u.a. als kostenfreie App auf Ihrem Smartphone nutzen. Auf freiwilliger Basis haben Sie dort die Möglichkeit, lebenslang Ihre Gesundheitsdaten sicher zu verwalten. Sie behalten die alleinige Kontrolle über Ihre Daten und entscheiden, ob und wer Zugriff auf Ihre Akte haben soll. Sie allein bestimmen, welche Informationen Sie teilen möchten und können z. B. Beschränkungen festlegen oder aufheben und Berechtigungen erteilen oder zurücknehmen. Sie können dies individuell innerhalb der ePA-App verwalten.

Die ePA bietet eine breite Palette digitaler Dienste, allesamt unter strengster Datensicherheit. Erlauben Sie Ihren Ärzten, Krankenhäusern oder anderen autorisierten Personen, Befunde, Diagnosen, Medikationspläne, Notfalldaten, Impfpass, Zahnstatus und vieles mehr sicher in Ihrer ePA zu speichern. Einige der genannten Funktionen werden erst in künftigen Entwicklungsphasen ab 2026 oder später zur Verfügung stehen. Zusätzlich können Sie über unsere ePA-App selbst medizinisch relevante Dokumente in Ihre ePA hochladen, wie zum Beispiel Laborergebnisse oder Arztberichte, die Sie als wichtig erachten und sicher aufbewahren möchten.

Die ePA im Kurzüberblick

Mit der ePA haben Sie jederzeit Ihre relevanten Gesundheitsdaten griffbereit, egal wo Sie sich befinden. Dies verringert den Stress bei Arztbesuchen, ermöglicht schnellere Antworten auf Fragen und kann im Notfall sogar lebensrettend sein.

Durch den Zugriff auf Ihre medizinischen Informationen können Ärzte präzisere Diagnosen stellen und individuellere Behandlungspläne aufstellen. Dies gewährleistet eine optimale Versorgung, minimiert das Risiko unerwünschter Wechselwirkungen und verringert die Notwendigkeit unnötiger Untersuchungen.

Keine Lust mehr auf endlose Wartezeiten in Arztpraxen für wiederholte Untersuchungen? Mit der ePA können Ihre Ärzte bereits durchgeführte Tests einsehen, was Zeit und Geld spart und Ihnen lästige Doppeluntersuchungen erspart.

Egal ob Orts- oder Arztwechsel, Sie haben immer Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten. Diese werden sicher auf deutschen Servern gespeichert, sodass Sie sich keine Sorgen über Verlust oder Zerstörung machen müssen.

Alle wichtigen Dokumente wie Kinder-U-Heft, Mutterpass, Impfausweis und Zahn-Bonus sind in der ePA digital abgelegt und können jederzeit vom behandelnden Arzt eingesehen und vervollständigt werden. Hinweis: Einige Anwendungen stehen Ihnen erst ab 2026 zur Verfügung.

Die ePA erleichtert die Betreuung von Angehörigen, da Sie deren Gesundheitsdaten einfach einsehen und verwalten können.

Ihre Gesundheitsdaten sind sensibel und verdienen den höchst möglichen Schutz. Deshalb werden alle Daten in der ePA streng vertraulich behandelt und unterliegen den höchsten Sicherheitsstandards. Sie können sicher sein, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf Ihre Daten haben. Wollen Sie sich näher zu den Themen „Wie sicher ist die ePA“ und Datensicherheit informieren, finden Sie die Antworten unter Punkt 11 unserer Informationsmaterialien.

„ePA für alle“ – Jetzt verfügbar!

Die schrittweise Einführung der „ePA für alle“ ist planmäßig am 15. Januar 2025 gestartet. Bis zum 3. Februar 2025 wurden alle Patientenakten für unsere Versicherten eingerichtet, die sich dafür entschieden haben.

Die bundesweite technische Anbindung aller Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken erfolgte nach einer erfolgreichen Erprobungs- und Testphase in den Modellregionen Hamburg, Franken sowie Teilen Nordrhein-Westfalens ab dem 29. April 2025.

Ab sofort haben alle Leistungserbringer – darunter Ärzte, Kliniken und Apotheken – die Möglichkeit, medizinische Daten in der ePA zu erfassen und zu speichern. Die Nutzung bleibt bis Ende September 2025 freiwillig, um ausreichend Zeit zu bieten, sich mit der ePA vertraut zu machen. Ab Oktober 2025 wird die Befüllung der ePA für alle Leistungserbringer dann verpflichtend.

Wer hat Zugriff auf die Daten in der ePA?

Zum Start der „ePA für alle“ ist jede Akte standardmäßig leer, es sei denn, Sie nutzen bereits aktiv unsere ePA-App und haben Ihre Daten in die neue App-Version übertragen. Die Ärzte und Behandler laden Ihre Unterlagen automatisch hoch, sodass Sie sich darum nicht kümmern müssen.

Der Zugriff auf die Daten in der ePA ist gesetzlich festgelegt und auf die in der Gesundheitsversorgung beteiligten Personen, wie zum Beispiel Ärzte und Therapeuten, beschränkt. Diese greifen auf die ePA zu, wenn sie Sie behandeln. Der Zugriff erfolgt somit nur im Rahmen Ihrer Behandlung oder der Inanspruchnahme entsprechender Leistungen.

In der ePA-App können Sie genau festlegen, welche Daten, wie Befundberichte oder Arztbriefe, eingesehen und genutzt werden dürfen. Sie können auch einzelnen Berechtigten den Zugriff verweigern. Versicherte, die die App nicht selbst nutzen, können einen Vertreter wie einen Angehörigen einsetzen.

Sind meine Daten sicher?

Ja, Ihre Daten werden auf höchstem Sicherheitsniveau verarbeitet und erfüllen die strengen Anforderungen der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und weiterer Datenschutzbestimmungen. Der Austausch der verschlüsselten Daten erfolgt über speziell dafür entwickelte Infrastruktur. Ihre Daten werden auf sicheren Servern in Deutschland gespeichert und verschlüsselt in der ePA abgelegt.

Nur Sie oder Ihre bevollmächtigten Vertreter sowie Personen, die im Kontext Ihrer Behandlung stehen, haben Zugriff auf Ihre ePA. Wir als Krankenkasse haben keinen Zugriff auf die Inhalte.

Auch Sie können aktiv zur Datensicherheit beitragen! Gehen Sie verantwortungsbewusst mit Ihren sensiblen Daten um. Ihre Gesundheitskarte dient beispielsweise bei Ihrem behandelnden Arzt als Schlüssel zu Ihrer Patientenakte. Ebenso sollten Sie Ihr Passwort und den App-Code für die ePA-App stets sicher aufbewahren, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Schützen Sie Ihre sensiblen Daten – sie verdienen den bestmöglichen Schutz!

Kann ich der ePA widersprechen?

Falls Sie sich gegen die Nutzung der ePA entscheiden, können Sie jederzeit Widerspruch einlegen. Sollte bereits eine ePA für Sie erstellt worden sein, werden wir alle darin gespeicherten Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben löschen.

Die Nutzung der ePA bleibt selbstverständlich freiwillig. Wir informieren Sie umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten und Zeitpunkte, zu denen Sie Widerspruch einlegen können. Sie haben die Option, der ePA-Nutzung generell zu widersprechen oder gezielte Einschränkungen vorzunehmen, beispielsweise bestimmten Leistungserbringer den Zugriff zu verweigern. Darüber hinaus können Sie auch einer anonymisierten Weitergabe Ihrer Daten für die medizinische Forschung widersprechen, falls Sie dies nicht wünschen. Natürlich können Sie Ihren Widerspruch gegen die ePA jederzeit bei der energie-BKK widerrufen. Diese Entscheidung liegt ganz bei Ihnen.

Um Ihnen die Entscheidungsfindung zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Widerspruchsmöglichkeiten und einen möglichen Widerruf für Sie übersichtlich zusammengestellt. Dort finden Sie auch die entsprechenden Formulare für Ihren Widerspruch oder dessen Rücknahme.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich bereits die ePA nutze?

Die vorhandenen Daten müssen ab dem 15.01.2025 von Ihnen „aktiv“ in die „neue“ ePA-App- Version übertragen werden. Sie werden in Ihrer ePA-App über diese Maßnahme informiert und durch den Prozess geleitet. Haben Sie die Datenübertragung in die neue Version nicht innerhalb eines halben Jahres durchgeführt, sind die vorhanden Daten unwiderruflich verloren.

So richten Sie Ihre ePA ein

Laden Sie sich die kostenfreie ePA-App einfach und schnell auf Ihr Smartphone herunter:

Wenn Sie zum ersten Mal ein Benutzerkonto anlegen, folgen Sie unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung Registrierungsprozess. Sofern Sie sich bereits ein Benutzerkonto in Ihrer „Meine energie-BKK“ App eingerichtet haben, folgen Sie unserer Schritt-für Schritt-Anleitung Erstanmeldung ePA.

Sie möchten die ePA über Ihren Computer aufrufen?

Diese Funktion wird voraussichtlich im Juli 2025 verfügbar sein. Derzeit können Sie auf Ihre ePA ausschließlich über ein Smartphone und die dazugehörige App zugreifen.

Wie erhalte ich die ePA? Wer hat die Leserechte? Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Sie haben Fragen zur elektronische Gesundheitsakte? Wir beantworten Sie gern. In unseren FAQ´s rund um die ePA haben wir alle wichtigen Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst. Hier können Sie jederzeit nachlesen.

Schauen Sie gerne rein. Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, rufen Sie gerne unsere ePA-Hotline unter 0511 27071 507 an oder senden Sie uns eine E-Mail an energie-bkk@epa-vhd.de.

FAQ

Sie können Ihre Protokoll Liste jederzeit exportieren und auf Ihrem Gerät anzeigen lassen.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit Ihre Protokoll Liste auszudrucken.

Sie haben die Möglichkeit einzelne Protokolleinträge in der Detailansicht zu betrachten.
Hier können Sie die Art, Zeitpunkt und Ergebnis (erfolgreich oder fehlgeschlagen) des Zugriffs, Name des Nutzers, Bezeichner des Objektes usw. sehen.

Ihre ePA verfügt über ein detailliertes Protokoll, das Sie jederzeit abrufen, aber auch exportieren können. In diesem Protokoll sind sämtliche Zugriffe – von Ihnen selbst, aber auch von Berechtigten – auf Ihre ePA ersichtlich. So können Sie nachvollziehen, wenn Dokumente aus Ihrer ePA eingestellt, abgerufen oder gesucht werden oder wann Sie Berechtigungen erteilt oder entzogen haben. Sie können das Protokoll gezielt durchsuchen und filtern. Die Protokolleinträge werden im Aktensystem nach Ablauf von drei Jahren gelöscht.

Sie können Berechtigungen jederzeit erteilen, verändern oder entziehen.
Um neue Berechtigungen zu erteilen, suchen Sie direkt in der Applikation nach Ihrem Arzt oder Ihrer Gesundheitseinrichtung. Stellen Sie danach die Dauer der Berechtigung ein, sowie auf welche Kategorie von Dokumenten der Berechtigte Zugriff haben soll.
Wenn Sie Berechtigungen löschen, beachten Sie bitte, dass bereits vom Berechtigten heruntergeladene Dokumente auch weiterhin beim Berechtigten verbleiben. Dieser hat nachfolgend jedoch keinen Zugriff mehr auf Ihre ePA.
Abgelaufene Berechtigungen werden vom Aktensystem automatisch gelöscht.

Sie können in Ihrer ePA die Berechtigungen steuern, wer auf Daten in Ihrer ePA zugreifen darf. Berechtigungen sind zeitlich begrenzt und gelten für Kategorien von Dokumenten. Patientendokumente sind Dokumente, die Sie selbst in Ihre ePA hochgeladen haben. Arztdokumente sind Dokumente, die Ärzte, Mediziner und andere Berechtigte in Ihre ePA hochgeladen haben.
In der Berechtigungsliste werden alle Berechtigten angezeigt, welche derzeit Zugriff auf Dokumente in Ihrer ePA haben. In der Liste ist ersichtlich, auf welche Kategorie von Dokumenten jeweils Zugriff besteht. Außerdem haben Sie die Möglichkeit Ihre Berechtigungen in Listenform als PDF auf Ihrem Gerät zu speichern.

In der Dokumentenliste können Sie auch neue Dokumente in Ihre ePA einstellen. Wählen Sie dafür ein auf Ihrem Gerät vorhandenes Dokument. Die App schlägt beim Einstellen des Dokuments Metadaten vor. Sie können diese Daten verändern und so anpassen, dass Sie das Dokument später auf einfache Weise wiederfinden können. Die App verschlüsselt das Dokument vor dem Upload in Ihre ePA und stellt damit sicher, dass nur Sie oder Berechtigte darauf Zugriff haben.

Sie benötigen dazu ein Gerät mit NFC-Funktion. Öffnen Sie Ihre ePA mit Ihrer Gesundheitskarte. Sollte dabei festgestellt werden, dass Ihre PIN gesperrt ist, können Sie die PIN mit Hilfe Ihres PUK entsperren. Sie benötigen dazu die auf der Gesundheitskarte vorne aufgedruckte CAN sowie Ihre PUK.

Falls Sie ein NFC-fähiges Gerät und eine Gesundheitskarte haben, können Sie die PIN Ihrer Gesundheitskarte über die App ändern. Sie benötigen dazu die auf der Gesundheitskarte vorne aufgedruckte CAN sowie Ihre bestehende PIN.

Beim Zugriff auf Ihre ePA stellt das Aktensystem sicher, dass nur Geräte zugreifen können, die bereits im Aktensystem registriert sind. In der Geräteverwaltung finden Sie alle Geräte, von denen Sie schon auf Ihre ePA zugegriffen haben. Sie können den Zugriff einzelner Geräte hier sperren oder wieder erlauben, oder Geräte komplett entfernen. Wenn Sie mit neuen Geräten auf Ihre ePA zugreifen, müssen Sie den Zugriff über einen Bestätigungslink autorisieren, der Ihnen an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse zugesendet wird.

Wenn Sie Ihre ePA öffnen, zeigt die App Ihnen an, ob seit der letzten Anmeldung Dokumente eingestellt oder gelöscht wurden. Sie können den Zeitraum konfigurieren oder Benachrichtigungen generell ein- oder ausschalten.