Ob und wie der Mutterschutz nach einer Fehlgeburt gilt, hängt davon ab, ob die Frau ihren Arbeitgeber bereits über die Schwangerschaft informiert hat.
Je nachdem, in welcher Schwangerschaftswoche die Fehlgeburt eintritt, gelten folgende Mutterschutzfristen:
Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot sind nur möglich, wenn sich die Frau ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt. Frauen können somit selbst entscheiden, ob sie die Schutzfrist in Anspruch nehmen möchten oder weiterarbeiten wollen.
Die Schutzfrist beginnt am Tag nach der Fehlgeburt. Während der Mutterschutzfrist und dem Tag der Fehlgeburt erhalten Frauen Mutterschaftsgeld.