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Mutterschaft – Sicherheit durch unsere Unterstützung

Umfassende Leistungen für werdende Mütter

Bei der energie-BKK sorgen wir dafür, dass Sie während der Mutterschaftsvorsorge bestens betreut werden. Wir übernehmen die Kosten für Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei- und Heilmittel sowie die Klinikentbindung – inklusive häuslicher Pflege und Haushaltshilfe, falls notwendig. Zudem beteiligen wir uns an Kursen zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik, damit Sie sich optimal auf die Geburt vorbereiten können.

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Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Übernahme der Kosten für ärztliche Betreuung und Medikamente

  • Unterstützung bei Klinik- und Hausgeburten
  • Beteiligung an Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen
  • Mutterschaftsgeld für Beschäftigte oder in Heimarbeit
  • Spezielle Vorsorgeprogramme für Schwangere

 

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Mutterschaftsgeld – finanziell abgesichert

Mutterschaftsgeld erhalten Frauen, die selbst Mitglied der energie-BKK sind und in einem Arbeitsverhältnis stehen oder in Heimarbeit beschäftigt sind oder bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben. Das Mutterschaftsgeld wird für sechs Wochen vor und acht Wochen nach (bei Früh- und Mehrlingsgeburten für 12 Wochen) der Entbindung gezahlt. Kann der Mutterschutz wegen einer vorzeitigen Entbindung nicht vollständig in Anspruch genommen werden, verlängert sich die Schutzfrist entsprechend nach der Entbindung. Für Arbeitnehmerinnen beträgt das Mutterschaftsgeld bis zu 13 Euro je Kalendertag, die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt zahlt der Arbeitgeber. Selbständige oder Frauen die Arbeitslosengeld beziehen, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

So einfach geht’s:

  1. Ihr Arzt oder Ihre Hebamme stellt eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag aus.
  2. Sie füllen den Antrag auf Mutterschaftsgeld aus (Je nach Format auf der Rückseite oder im unteren Teil der Bescheinigung).
  3. Reichen Sie den Antrag bei uns ein – wir kümmern uns um den Rest!

Seit dem 1. Juni 2025 besteht auch bei Fehlgeburten ab der 13. Woche Anspruch auf Mutterschutz (ab der 13. Schwangerschaftswoche 2 Wochen, ab der 17. Schwangerschaftswoche 6 Wochen, ab der 20. Schwangerschaftswoche 8 Wochen) und damit auch auf Mutterschaftsgeld.
Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Bescheinigung über die Fehlgeburt. Bitte ergänzen Sie die Ausfertigung für die Krankenkasse und reichen den Antrag anschließend bei uns ein. Die Ausfertigung für Ihren Arbeitgeber leiten Sie bitte entsprechend weiter.

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Wichtig für Familienversicherte

Familienversicherte Frauen, denen wegen der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, können Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen. Es beträgt höchstens 210 Euro für den gesamten Schutzzeitraum und wird von der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesamtes für Soziale Sicherung gezahlt. Nähere Informationen darüber erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für soziale Sicherung.

 

Mehr Unterstützung für werdende Mütter

Neben den gesetzlichen Leistungen bieten wir spezielle Begleitprogramme und Mehrleistungen an, um Sie während der Schwangerschaft bestmöglich zu unterstützen. Erfahren Sie auf unserer Webseite mehr zu unseren Leistungen für Schwangerschaft und Entbindung.

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