Eine schwangere Frau lehnt auf einem Sofa. Eine Frau tastet ihren Bauch ab. Das Bild wird im Bereich "Hebammenrufbereitschaft" verwendet.

Hebammenrufbereitschaft

Eine Hebamme ist während der gesamten Schwangerschaft an der Seite der werdenden Eltern. Diese betreut sie individuell und persönlich in der Schwangerschaft, bei der Geburtsvorbereitung sowie im Wochenbett und bei der Neugeborenen-Pflege.

Die eigene Hebamme stets an ihrer Seite zu wissen, dass ist vielen werdenden Eltern sehr wichtig. Einige Hebammen bieten deshalb eine 24-stündige Erreichbarkeit mit Anwesenheit bei der Entbindung an. Diese so genannte Hebammenrufbereitschaft ist jedoch keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Die energie-BKK bezuschusst die Rufbereitschaft einer Hebamme unmittelbar vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin für maximal fünf Wochen, wenn die Hebamme eine telefonische oder persönliche 24-Stunden-Erreichbarkeit gewährleistet.

Dies gilt bei Hausgeburten, bei Entbindungen in Geburtshäusern, die von Hebammen geleitet werden und bei Geburten in Krankenhäusern, die von einer persönlich ausgesuchten Beleghebamme begleitet werden. Die Erstattung der Kosten ist je Versicherte und Jahr auf insgesamt 300 Euro begrenzt. Für die Erstattung übermitteln Sie uns die spezifizierte Originalrechnung des Leistungserbringers.

Sie sind auf der Suche nach einer Hebamme? Einfach und unkompliziert – per Mausklick zur Hebamme. Ein bundesweite Liste finden Sie auf der Internetseite des GKV Spitzenverbandes.

Noch mehr Informationen und Tipps zum Thema finden Sie auf unserer Webseite Hebammensuche.

 

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FAQ

Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen bezuschussen wir je Schwangerschaft weitere ärztlich verordnete Vorsorgeleistungen:

  • Toxoplasmosetest
  • (8-10 Wochen nach dem ersten negativen Test, übernehmen wir zusätzlich noch einen zweiten Test)
  • B-Streptokokken-Test
  • ph-Messstäbchen für vorbeugende Selbsttests
    (nur bei Teilnahme an unserem BabyCare-Programm, für Schwangere die zu einer Risikogruppe für Vaginalinfektionen zählen)
  • Glucose-TestRingelröteln-/Windpockentest
  • Erstattung von Biomarker Präeklampsie
  • Zytomegalie-Test
  • sowie ärztlich verordnete, nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel: Folsäure, Jod, Vitamin B12, Eisen & Magnesium mit bis zu insgesamt 300 Euro.

 

Unsere Extra-Programme und Angebote für schwangere Versicherte:

 

Die Bezuschussung der genannten Vorsorgeleistungen sowie die Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln erfolgt gegen Vorlage von spezifizierten Originalrechnungen und ärztlichen Verordnungen.

 

Um mögliche Risiken und eventuelle Veränderungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können, bieten wir Ihnen während der Schwangerschaft Vorsorgeuntersuchungen gemäß der Mutterschaftsrichtlinien an – für eine größere Sicherheit von Mutter und Kind. Die Ergebnisse werden in der Regel in Ihrem Mutterpass festgehalten.

Neben der Mutterschaftsvorsorge übernehmen wir auch die Kosten für Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei- und Heilmittel sowie die Pflegekosten im Krankenhaus oder zu Hause, ggf. einschließlich häuslicher Pflege und Haushaltshilfe. Darüber hinaus beteiligen wir uns an Kursen zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik.