Eine schwangere Frau lehnt auf einem Sofa. Eine Frau tastet ihren Bauch ab. Das Bild wird im Bereich "Hebammenrufbereitschaft" verwendet.

Hebammensuche – Wir geben Tipps!

Das Wichtigste über die Hebammensuche in Kürze:

  • In vielen Regionen Deutschlands herrscht Hebammenmangel – eine frühzeitige Suche ab der Frühschwangerschaft erhöht die Chance auf eine passende Hebamme.
  • energie-BKK bezuschusst zusätzlich zur gesetzlichen Hebammenhilfe mit bis zu 500 Euro je Schwangerschaft für ärztlich verordnete Mehrleistungen.
  • Über die keleya App steht eine digitale Hebammen-Sprechstunde zur Verfügung – unabhängig von regionalen Kapazitäten.
  • Plattformen wie die Hebammenliste des GKV-Spitzenverbandes oder die Landesverbände des Deutschen Hebammenverbands helfen bei der konkreten Suche vor Ort.

 

Sie erwarten Nachwuchs, wir gratulieren recht herzlich. Zu den wichtigsten Punkten auf Ihrer Liste der zu erledigenden Aufgaben gehört jetzt mit großer Wahrscheinlichkeit die frühzeitige Suche nach einer Hebamme. Bedauerlicherweise herrscht in vielen Regionen Deutschlands ein regelrechter Hebammenmangel. Nicht überall kann der Bedarf an Betreuung deshalb vollständig gedeckt werden.

Wer gerade erst die ersten Vorsorgetermine plant, hat oft noch keinen Überblick, welche Kosten rund um die Hebammenbetreuung überhaupt anfallen und was davon übernommen wird. Genau deshalb lohnt sich ein Blick auf die Zusatzleistungen der energie-BKK, bevor die eigentliche Suche losgeht – zum Beispiel die kostenfreie digitale Hebammen-Sprechstunde über die keleya App oder das Zusatzbudget für ärztlich verordnete Mehrleistungen.

 

Welche Suchplattformern können dabei behilflich sein?

 

Wir wünschen Ihnen weiterhin eine gesunde Schwangerschaft!

Noch nicht bei uns versichert?

Jetzt hier unverbindlich ein Infopaket über unser Leistungsangebot anfordern!

FAQ

Um mögliche Risiken und eventuelle Veränderungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können, bieten wir Ihnen während der Schwangerschaft Vorsorgeuntersuchungen gemäß der Mutterschaftsrichtlinien an – für eine größere Sicherheit von Mutter und Kind. Die Ergebnisse werden in der Regel in Ihrem Mutterpass festgehalten.

Neben der Mutterschaftsvorsorge übernehmen wir auch die Kosten für Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei- und Heilmittel sowie die Pflegekosten im Krankenhaus oder zu Hause, ggf. einschließlich häuslicher Pflege und Haushaltshilfe. Darüber hinaus beteiligen wir uns an Kursen zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen bezuschussen wir je Schwangerschaft weitere ärztlich verordnete Vorsorgeleistungen:

  • Kostenübernahme für
    • Hebammenhilfe und ärztliche Betreuung
    • Arznei- und Heilmittel
    • Pflegekosten im Krankenhaus oder zu Hause
    • Ggf. häusliche Pflege- und Haushaltshilfe
    • Kurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik. Diese werden von den Hebammen direkt mit uns abgerechnet.

    500 Euro zusätzlich für ärztlich verordnete Mehrleistungen

    • Toxoplasmosetest (inkl. zweitem Test bei Bedarf)
    • B-Streptokokken-Test
    • pH-Messstäbchen für Selbsttests (bei Teilnahme an unserem BabyCare-Programm)
    • Ringelröteln- & Windpockentest
    • Biomarker für Präeklampsie
    • Zytomegalie-Test
    • nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Folsäure, Jod, Vitamin B12, Eisen, Magnesium, Folsäure, Vitamin D, Antazida gegen Sodbrennen, Calcium, Probiotika für Darm- und Scheidenflora, Lactulose und Macrogol).

 

Die Bezuschussung der genannten Vorsorgeleistungen sowie die Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln erfolgt gegen Vorlage von spezifizierten Originalrechnungen und ärztlichen Verordnungen.

 

Ein Wechsel ist jederzeit zum Ende des übernächsten Monats möglich und lohnt sich besonders dann, wenn Ihre aktuelle Kasse kein 500-Euro-Zusatzbudget, keine digitale Hebammenbetreuung oder keine speziellen Schwangerschaftsprogramme bietet. Der Wechsel zur energie-BKK dauert online unter 5 Minuten – wir kündigen für Sie bei der alten Kasse.

Ja. Ein Wechsel ist auch während einer laufenden Schwangerschaft möglich, sofern die Mindestbindungsfrist von 12 Monaten bei der bisherigen Kasse abgelaufen ist. Tipp: Wechseln Sie idealerweise vor der ersten Inanspruchnahme von Zusatzleistungen.

Häufig gesuchte Themen...