Das ist ganz unterschiedlich. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung errechnet der Arbeitgeber aus dem Bruttolohn, also deiner Ausbildungsvergütung.
Bis auf wenige Ausnahmen werden die Beiträge je zur Hälfte vom Arbeitgeber und von dir bezahlt. Es gilt dabei ein gesetzlich festgelegter Beitragssatz zuzüglich eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Dieser Zusatzbeitrag ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Auch die Beitragssätze zur Rentenversicherung, zur Arbeitsförderung sowie zur Pflegeversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und werden hälftig gezahlt.