Datenschutzerklärung

Verantwortliche Stelle

Für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich ist:

energie-BKK, Oldenburger Allee 24, 30659 Hannover

Tel.: 0511 911 10 911,

E-Mail: info@energie-bKK.de

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Die Datenschutzbeauftragte erreichen Sie wie folgt:

energie-BKK, Oldenburger Allee 24, 30659 Hannover

Tel.: 0201 565718160,

E-Mail: datenschutz@energie-bkk.de

Geltungsbereich, Begriff der Datenverarbeitung

Die folgenden Informationen zur Datenverarbeitung gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten (hier: Sozialdaten) durch die energie-BKK.

  • „Datenverarbeitung“ bezeichnet gemäß Art. 4 DSGVO grundsätzlich jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
  • personenbezogene Daten (hier Sozialdaten): Daten sind gemäß Art. 4 DSGVO dann personenbezogen bzw. personenbeziehbar, wenn sie eindeutig direkt oder indirekt einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden können. Dies sind z.B. Informationen wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Krankenversichertennummer und Telefonnummer.

Werden diese Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufgabe von gesetzlichen Krankenkassen wie die energie-BKK verarbeitet, werden sie als Sozialdaten bezeichnet (§67 Abs. 2 SGB X). Diesen gleichgestellt sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Hierunter sind alle betriebs- oder geschäftsbezogenen Daten, auch von juristischen Personen, zu verstehen, die Geheimnischarakter haben.

  • Freiwillige Angaben: Freiwillige Angaben wie z. B. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse werden nur mit Ihrer Einwilligung gespeichert. Diese Daten können für eine zügige Bereitstellung von Leistungen, Beurteilung von Versicherungs- oder Beitragspflicht für Sie von Vorteil sein. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Einwilligung zur Speicherung zu widerrufen und die Löschung zu verlangen. Die Datenverarbeitung bleibt bis zum Widerruf rechtmäßig.

 

Wozu erhebt die energie-BKK Daten (Zweck und Rechtsgrundlage)?

Die energie-BKK hat die gesetzliche Aufgabe, die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder deren Gesundheitszustand zu verbessern. Um diesen Auftrag zu erfüllen, müssen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die daraus resultierende Datenverarbeitung erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB).

Entsprechend dieser gesetzlichen Regelungen, welche sich hier insbesondere aus SGB I (allgemeiner Teil), SGB IV (gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung), SGB V (gesetzliche Krankenversicherung), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen), SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz) und SGB XI (soziale Pflegeversicherung) ergeben, werden für die folgenden Zwecke – soweit erforderlich – Daten erhoben:

Krankenversicherung:

  • Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft (§ 284 Abs. 1 Nr. 1 SGB V)
  • Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte und des Berechtigungsscheins (§ 284 Abs. 1 Nr. 2 SGB V)
  • Durchführung von Beitragsangelegenheiten (§ 3 SGB V und § 284 Abs. 1 Nr. 3 SGB V)
  • Prüfung und Gewährung von Leistungen, einschließlich der Prüfung von Voraussetzungen von Leistungsbeschränkungen (§ 284 Abs. 1 Nr. 4 SGB V)
  • Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern (§ 284 Abs. 1 Nr. 5 SGB V)
  • Kostenerstattung (§ 284 Abs. 1 Nr. 4 SGB V)
  • Bestimmung des Zuzahlungsstatus, Ermittlung der Belastungsgrenze (§ 284 Abs. 1 Nr. 4 SGB V)
  • Beitragsrückzahlung (§ 284 Abs. 1 Nr. 4 SGB V)
  • Übernahme der Behandlungskosten in den Fällen des § 264 SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 6 SGB V)
  • Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder das Gutachterverfahren nach § 87 Abs. 1c SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 7 SGB V)
  • Abrechnung mit den Leistungserbringern, einschließlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Arbeit (§ 284 Abs. 1 Nr. 8 SGB V)
  • Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung bei Leistungserbringern (§ 284 Abs. 1 Nr. 9   SGB V)
  • Abrechnung mit anderen Leistungsträgern (§ 284 Abs. 1 Nr. 10 SGB V)
  • Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten (§ 284 Abs. 1 Nr. 11 SGB V)
  • die Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von zu schließenden Vergütungsverträgen (§ 284 Abs. 1 Nr. 12 SGB V)
  • die Vorbereitung und Durchführung von Modellvorhaben, die Durchführung des Versorgungsmanagements nach § 11 Abs. 4, die Durchführung von Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung, zu besonderen Versorgungsformen und zur ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen, einschließlich der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Qualitätsprüfungen (§ 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V)
  • die Durchführung des Risikostrukturausgleichs nach den §§ 266 und 267 sowie zur Gewinnung von Versicherten für die Programme nach § 137g und zur Vorbereitung und Durchführung dieser Programme (§ 284 Abs. 1 Nr. 14 SGB V)
  • Durchführung des Entlassungsmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 15 SGB V)
  • Die Auswahl von Versicherten für Maßnahmen nach § 44 Abs. 4 S. 1 SGB V und nach §39b SGB V sowie deren Durchführung (§ 284 Abs. 1 Nr. 16 SGB V)
  • Die Überwachung der Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten der Leistungserbringer von Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 7 SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 17 SGB V)
  • Die Erfüllung der Aufgabe der energie-BKK als Rehabilitationsträger nach SGB IX (§ 284 Abs. 1 Nr. 18 SGB V)
  • Statistiken (SGB V)
  • Mitgliedergewinnung (§ 284 Abs. 4 SGB V)
  • die Vorbereitung von Versorgungsinnovationen, die Information der Versicherten und die Unterbreitung von Angeboten nach § 68b Absatz 1 und 2 (§ 284 Abs. 1 Nr. 19 SGB V)
  • die administrative Zurverfügungstellung der elektronischen Patientenakte, die Übertragung von Daten über die bei ihr in Anspruch genommenen Leistungen in die elektronische Patientenakte sowie für das Angebot zusätzlicher Anwendungen im Sinne des § 345 Absatz 1 Satz 1 (§ 284 Abs. 1 Nr. 20 SGB V)
  • Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (§ 197a SGB V)
  • Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Gesundheitszustandes der Versicherten (§ 1 SGB V)
  • Aufklärung, Beratung und Auskunft (§§ 13 bis 15 SGB I)
  • die Unterstützung der Versicherten bei der Durchsetzung des Herausgabeanspruches nach § 386 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 5 Satz 1 (§ 284 Abs. 1 Nr. 21    SGB V)
  • die Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 350a (§ 284 Abs. 1 Nr. 22 SGB V)
  • die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 342a Absatz 2 bis 5 der Ombudsstellen nach      § 342a (§ 284 Abs. 1 Nr. 23 SGB V)

Pflegeversicherung:

  • Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft (§§ 20 bis 26, 49 SGB XI, § 94 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI)
  • Durchführung von Beitragsangelegenheiten (§§ 354 bis 61 SGB XI, § 94 Abs. 1 Nr. 2 SGB XI)
  • Prüfung und Gewährung von Leistungen (§§ 4, 28 und 28a SGB XI, § 94 Abs. 1 Nr. 3 SGB XI)
  • Beteiligung des Medizinischen Dienstes (§§ 18 bis 18c und 40 SGB XI, § 94 Abs. 1 Nr. 4 SGB XI)
  • Abrechnung mit den Leistungserbringern und entsprechender Kostenerstattung (§§ 84 bis 91 und 105 SGB XI, § 94 Abs. 1 Nr. 5 SGB XI)
  • Wirtschaftlichkeits-, Abrechnungs- und Qualitätsprüfung bei Leistungserbringern (§§ 79, 112, 113, 114, 114a, 115 und 117 SGB XI, § 94 Abs. 1 Nr. 6 SGB XI)
  • Abrechnung mit anderen Leistungsträgern (§ 94 Abs. 1 Nr. 9 SGB XI)
  • Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten (§ 94 Abs. 1 Nr. 3 SGB XI)
  • Statistiken (§ 109 SGB XI, § 94 Abs. 1 Nr. 10 SGB XI)
  • Beratung über Maßnahmen der Teilhabe sowie Leistungen und Hilfe zur Pflege, Unterstützung von Pflegebedürftigen, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe angewiesen sind (§ 1 Abs. 4 SGB XI)
  • Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Verträge zur integrierten Versorgung (§§ 85,86,89 und 92b SGB XI, § 94 Abs. 1 Nr. 6a SGB XI)
  • Aufklärung und Auskunft (§7 SGB XI, §94 Abs. 1 Nr. 7 SGB XI)
  • Unterstützung der Versicherten bei Schadensersatzansprüchen (§ 115 Abs. 3 S7 SGB XI, § 94 Abs.1 Nr. 11 SGB XI)
  • die Unterstützung der Versicherten bei der Durchsetzung des Herausgabeanspruchs nach § 109a Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 4 (§ 94 Abs. 1 Nr. 10a SGB XI)
  • Koordinierung pflegerischer Hilfen, Pflegeberatung, Ausstellung von Beratungsscheinen sowie Wahrnehmung der Aufgaben in den Pflegestützpunkten (§§ 12, 7a, 7b und 7c SGB XI, § 94 Abs. 1 Nr. 8 SGB XI)
  • Auswertungen nach § 25b des Fünften Buches (§94 Abs. 1 Nr. 12 SGB XI)

Die energie-BKK kann darüber hinaus personenbezogene Daten auf Grundlage von ausdrücklichen Einwilligungserklärungen gemäß Artikel 6 DSGVO in Verbindung mit § 67b SGB X verarbeiten. Dies können Kontaktanlässe wie z.B. die Teilnahme an Kundenzufriedenheitsbefragungen oder die Nutzung von digitalen/ telefonischen Kontaktwegen sein.

Um eine Einwilligung bitten wir Sie vor allem dann, wenn wir Sie noch besser in bestimmten Fällen begleiten und beraten möchten. Der Zweck der Datenverarbeitung wird vor jeder Einholung der Einwilligung klar und deutlich benannt. Die Einwilligungen sind freiwillig, so dass keinerlei Nachteile entstehen, wenn diese nicht erteilt werden.

Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden. Näheres finden Sie unter dem Punkt „Welche Pflichten und Rechte haben Sie?“.

Abweichend von den oben genannten Rechtsgrundlagen und Zwecken darf die energie-BKK ohne vorherige Informationspflicht diese Daten für andere Zwecke (Zweckänderung) verarbeiten, wenn:

  • eine andere gesetzliche Regelung die Zweckänderung ohne Informationspflicht erlaubt,
  • es sich um eine Maßnahme nach § 82 Abs. 2 SGB X handelt,
  • es sich um anonymisierte Daten handelt.

 

Welche Personengruppen sind betroffen und welche Daten / Datenkategorien werden verarbeitet (Datenkategorien und deren Daten)?

Wir erheben immer dann personenbezogene Daten (Sozialdaten), wenn Sie mit uns in Kontakt treten. Dies können Sie als Interessent, Kunde (Mitglied oder Versicherter), Arbeitgeber oder Geschäftspartner tun, wenn Sie sich für uns interessieren, Anträge einreichen, unsere Internetseite besuchen, sich für unsere Online-Geschäftsstelle registrieren oder uns telefonisch, per E-Mail oder postalisch kontaktieren. Im Detail sind dies folgende Daten:

Daten zur Person

  • Stammdaten:
  • Ordnungsmerkmale (z. B. Mitgliedsnummer, Rentenversicherungsnummer)
  • Name, Vorname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Geburtsort
  • Kennzeichen zu Familienangehörigen
  • Bankverbindung
  • Familienstand
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • Rentenversicherungsnummer
  • Lichtbild
  • Steueridentifikationsnummer
  • erteilte Einwilligungen
  • Vollmacht oder Betreuungsbescheid sowie die inhaltliche und zeitliche Reichweite

Daten zur Mitgliedschaft

  • Vorversicherungszeiten
  • Beginn und Ende
  • Betreuende Stellen
  • Kennzeichen zur Leistungsgewährung
    (z. B. Kostenerstattung, Teilnahme an
    besonderen Versorgungsformen)

Daten zum Versicherungsverhältnis

  • Art der Versicherung
  • Beginn und Ende 
  • Meldegründe 
  • Angaben zur Tätigkeit 
  • Beitragsgruppe/-klasse
  • Arbeitsentgelte/ Einkommen/ Versorgungsbezüge 
  • Daten zur Beitrags-/Versicherungsfreiheit
  • Daten zu Rentenantragstellung/ Rentenbezug
  • Arbeitgeber/Zahlstelle

Beitragsdaten (nur für Selbstzahler)

  • Beitrags-Soll
  • Beitrags-Ist
  • Zahlungspflichtiger
  • Daten für den Beitragseinzug
  • Daten zum Mahnverfahren
  • Daten zu Insolvenzverfahren

Leistungsdaten

  • Art der Leistung 
  • Diagnose
  • Verordner der Leistung
  • Leistungserbringer
  • Zeitraum / Leistungsbezug 
  • Höhe der Kosten 
  • Daten über Ruhen, Unterbrechung, Versagen, Wegfall von Leistungen 
  • Daten über andere Leistungsträger
  • Daten über Auftragsleistungen
  • Daten über Ersatzansprüche
  • Daten über Versorgungsansprüche
  • Eigenanteile / Zuzahlungen
  • Daten zu strukturierten Behandlungsprogrammen, integrierter Versorgung, Modellprojekten, Bonusprogrammen
  • Daten zu Wahltarifen
  • Bei Bezug von Entgeltersatzleistungen: Steueridentifikationsnummer
  • Ordnungsmerkmale zu stationären Behandlung
  • Ordnungsmerkmale zu Arzneimitteln
  • Ordnungsmerkmale zu Hilfsmitteln
  • Pflegegrad und weitere Daten zu Leistungen der Pflegeversicherung

Daten zur Pflegeperson

  • Stammdaten wie unter „Daten zur Person“
  • Beginn und Ende der Pflegetätigkeit 
  • Meldegründe, Zeiträume 
  • Angaben zur Prüfung der Rentenversicherungspflicht
  • Angaben zu Beitragseinzug und -abführung an den Rentenversicherungsträger
  • Angaben zur Qualifikation
  • Daten für statistische Meldungen nach § 109 SGB XI

Daten zum gesetzlichen Vertreter

  • Stammdaten wie unter „Daten zur Person“
  • Vollmacht oder Betreuungsbescheid sowie die inhaltliche und zeitliche Reichweite

Daten von Interessenten/Publikationsbezieher

  • Stammdaten wie unter „Daten zur Person“
  • erteilte Einwilligungen

Daten von Geschäftspartnern (Arbeitgeber, Zahlstellen, Leistungserbringer, Vertragspartner)

  • Ordnungsmerkmale (z.B. Arbeitgebernummer, Arztnummer, Institutionskennzeichen)
  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Bankverbindung
  • Daten über den Abrechnungsverkehr
  • Beitrags-Soll
  • Beitrags-Ist
  • Zahlungspflichtiger
  • betreuende Stelle
  • Daten für den Beitragseinzug 
  • Daten zum Mahnverfahren
  • Daten für Betriebsprüfungen, Abrechnungsarten
  • Daten zur Durchführung der AAG
  • Daten zur fachlichen Qualifikation

An wen erfolgt die Weitergabe von Daten (Kategorien der Empfänger)?

Die Datenübermittlungen erfolgen im Rahmen gesetzlicher Vorschriften regelmäßig an:

  • Träger der Renten- und Unfallversicherung
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Geldinstitute (im Rahmen des Zahlungsverkehrs)
  • Bundesversicherungsamt für den Gesundheitsfonds
  • Arbeitgeber und Zahlstellen 
  • Versorgungsverwaltung
  • Leistungserbringer
  • Wehrbereichsverwaltung 
  • Übermittlung in Einzelfällen nach §§ 67d ff. SGB X (z.B. Behörden, Polizeibehörden, Steuerbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte)
  • An das für Sie zuständige Finanzamt über die ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen), wenn Meldungen entsprechend der Bestimmungen des EStG abzugeben sind
  • Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
  • Arbeitsgemeinschaften und Verbände
  • Auftragsverarbeiter bei Übertragung gesetzlicher Aufgaben gemäß Art. 28 EU-DSGVO und § 80 SGB X
  • Rechenzentrum (IT-Dienstleister) = Das Rechenzentrum der energie-BKK ist die itsc GmbH (www.itsc.de) sowie für erweiterte Dienstleistungen die BITMARCK Service GmbH (www.bitmarck.de)
  • Akten- und Datenträgervernichter = Entsorgung und Vernichtung von Akten und Datenträgern
  • Lettershops, Post- und Paketdienste, Druckereien = Erstellung und Versand von Informationsunterlagen, Druckdienstleistungen
  • Digitalisierungsanbieter
  • Produzenten von Krankenversicherungskarten (eGK)
  • Dienstleister für Markt- und Werbeanalysen = Kundenzufriedenheitsanalysen, Marktforschungen, Marketingmaßnahmen 
  • Abrechnungsdienstleister = Rechnungsprüfung von Leistungserbringung wie z.B. Heil- und Hilfsmittelleistern oder Apotheken
  • Sonstige Dienstleister = z.B. Behandlungsprogramme chr. Erkrankungen, Melderegisterauskünfte, Hilfsmittelmanagement, zahnärztliche Behandlung, etc.

 

Soweit nicht eine Ausnahme nach § 82 SGB X oder die Voraussetzung gemäß Art. 13 Abs. 4 vorliegt, werden Sie über den Empfänger informiert, sollte eine Übermittlung erfolgen.

Unter keinen Umständen erfolgt eine unrechtmäßige Weitergabe Ihrer Daten an Dritte, wie z.B. der Verkauf von Daten.

Bestimmungen zur Datenlöschung

Die Sozialdaten werden nach den gesetzlichen Vorschriften der allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) und den einschlägigen Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) – z. B. den §§ 84 SGB X, 304 SGB V,
107 SGB XI, 110a SGB IV – gelöscht. Grundsätzlich gilt: Entfällt der Verarbeitungszweck bzw. die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, werden die betreffenden Sozialdaten gelöscht.

Erfolgt eine Datenübermittlung an Drittstaaten?

Die energie-BKK verarbeitet Sozialdaten in datenschutzrechtlich geprüften Staaten der EU oder EWR, sowie in Drittstaaten mit einem sogenannten Angemessenheitsbeschluss (Artikel 45 DSGVO), soweit die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Die Europäische Kommission stellt fest, ob ein Drittland oder eine internationale Organisation ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet kann. Eine aktuelle Übersicht über die verabschiedeten Angemessenheitsbeschlüsse (Link) stellt die Europäische Kommission bereit. (https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/adequacy-decisions_de)

Automatisierte Einzelfallentscheidung

Bei der energie-BKK werden keine vollautomatisierten Verfahren einschließlich Profiling im
Sinne von Art. 22 DSGVO eingesetzt. Es erfolgt der Einsatz von teilautomatisierter Verfahren, welche von Mitarbeitenden der energie-BKK überwacht werden.

Welche Pflichten und Rechte haben Sie?

Pflichten:

Bitte beachten Sie Ihre Mitwirkungspflichten gemäß §§ 60 ff. SGB I. Sie haben der energie-BKK demnach bestimmte Daten zu Ihrer Person, die für die Erledigung der Sie betreffenden gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Bei fehlender Mitwirkung kann es zu Verzögerungen oder Ablehnungen von beantragten Leistungen kommen. Ausgenommen hiervon sind Daten, welche Sie uns ausdrücklich freiwillig zur Verfügung stellen (z. B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer).

Ergänzend weisen wir auch auf Ihre Auskunfts- und Meldepflichten gegenüber der energie-BKK gemäß §§ 28a SGB IV, 198 ff SGB V, 50 und 100 SGB XI hin.

Rechte:

Gemäß den rechtlichen Vorgaben der DSGVO haben Sie folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 EU-DSGVO i. V. m. § 83 SGB X)

Das Auskunftsrecht ist dann eingeschränkt, wenn durch die Auskunft die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt würden. Da wir im Rahmen der Erfüllung Ihrer Versicherung die unterschiedlichsten Daten verarbeiten müssen, bitten wir bei einem Auskunftsersuchen dies möglichst zu präzisieren und anzugeben auf welche Information oder welche Verarbeitungsvorgänge sich ihr Auskunftsersuchen bezieht. Wir bitten um Verständnis, dass wir Auskunftsersuchen nur schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) entgegennehmen können.

  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)

Sollten Sie feststellen, dass die Ihnen betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind, haben Sie das Recht eine Richtigstellung oder Ergänzung zu verlangen. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt zu uns auf und übermitteln Sie uns Unterlagen, die Ihre Feststellung belegen und uns in die Lage versetzen, Ihren Antrag zu prüfen.

  • Recht auf Löschung (Art. 17 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)

Für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten müssen wir Ihre Sozialdaten aufgrund gesetzlicher Vorgaben speichern. Näheres finden Sie unter dem Punkt „Bestimmungen zur Datenlöschung“.

Sie haben das Recht, dass die Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn die Sozialdaten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. Des Weiteren haben Sie das Recht auf unverzügliche Löschung, wenn die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind (siehe „Bestimmungen zur Datenlöschung“), die Sozialdaten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder Sie Ihre Einwilligung in die Nutzung konkret bestimmter Daten widerrufen und es keine anderweitige Rechtsgrundlage (z.B. Aufbewahrungsfristen) für die Verarbeitung gibt. Näheres zum Widerruf erhalten Sie im Abschnitt „Widerrufsrecht“.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)

Sie haben das Recht die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn Sie die Richtigkeit Ihrer Sozialdaten bestreiten.

Die Einschränkung gilt für die Dauer, die wir benötigen, die Richtigkeit der Sozialdaten zu überprüfen, die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der Sozialdaten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der Sozialdaten verlangen. Die Einschränkung gilt des Weiten für die Dauer, wenn wir die Sozialdaten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und dies vor Ablauf der Löschfristen geltend gemacht haben oder eine Löschung der Sozialdaten wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.

  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO)

Sie haben das Recht, personenbezogene Daten und Sozialdaten, die Sie uns gegeben haben, in einem übertragbaren Format zu erhalten. Bei einem Kassenwechsel übermitteln sich die Krankenkassen aufgrund der gesetzlichen Regelungen des §§ 304 Abs. 2 SGB V die für die Fortführung der Versicherung erforderlichen Daten.

  • Widerspruchsrecht (Art. 21 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)

Wenn Sie uns eine Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten gegeben haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit ganz oder in Teilbereichen – per Post, telefonisch, per Fax oder E-Mail bei der energie-BKK widerrufen. Der Widerruf gilt für die Zukunft. Ihre personenbezogenen Daten werden wir im Rahmen der gesetzlichen Löschfristen löschen. Ab dem Widerruf werden die Daten nicht weiterverwendet.

  • Beschwerderecht (Art. 77 EU-DSGVO):

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, haben Sie das Recht, sich

    • bei unseren Aufsichtsbehörden zu beschweren:

 

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn

poststelle@bfdi.bund.de

Bundesamt für Soziale Sicherung

Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn

poststelle@bas.bund.de