Fragen und Antworten
Wie kann ich am einfachsten bei der energie-BKK Mitglied werden?
Klicken Sie hier und melden Sie sich einfach, schnell und kompliziert an. Wir informieren Ihre bisherige Krankenkasse über den Wechsel.
Muss ich bei meiner aktuellen Krankenkasse kündigen?
Nein, Ihre Beitrittserklärung bei uns reicht aus. Wir informieren die bisherige Krankenkasse über den Wechsel.
Kann sich jeder bei der energie-BKK versichern?
Ja, hierbei spielt es keine Rolle bei welcher gesetzlichen Krankenkasse jemand derzeit versichert ist. Ausnahmen sind
1. Mitarbeitende in der Landwirtschaft nach § 2 KVLG- Diese sind in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung versichert, einem Sondersystem innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.
2. Privat Krankenversicherten ist ein Wechsel zu uns nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.
Rufen Sie uns gerne an!
Wen muss ich über den Kassenwechsel informieren?
Bei Azubis und Arbeitnehmer, den Arbeitgeber, bei Studenten, die Hochschule. Eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung stellen wir Ihnen dann zur Verfügung.
Ist die günstigste Krankenkasse auch die beste für mich?
Nein, denn es kommt nicht immer nur auf das Geld an - bei einer Krankenkasse solltesn Sie vor allem auf gute Leistungen und super Services achten! Auch die Anzahl der Versicherten ist nicht entscheidend. Vergleichen Sie uns und schauen Sie, ob die anderen so gute Zusatzleistungen wie wir anbieten. Laut den Bewertungsportalen gehören wir zu den besten Krankenkassen bundesweit.
Zu welchem Datum kann ich wechseln?
Es kommt darauf an, ob Sie:
1) selber vorzeitig Ihre aktuelle Krankenkasse kündigen –„Kündigungsverfahren“
Ein Wechsel ist zum Ende des übernächsten Monats, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Beitrittserklärung, möglich.
Beispiel:
Eingang der Beitrittserklärung am 12.06.
Der übernächste Monat endet somit am 31.08.
Die neue Mitgliedschaft beginnt am 01.09.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie mindestens seit 12 Monaten bei Ihrer aktuellen Krankenkasse versichert sind (gesetzliche Mindestbindungsfrist von 12 Monaten). Sollte dieses noch nicht der Fall sein, wird Ihr Beitritt automatisch auf den nächstmöglichen Zeitpunkt verlegt. Bei Abschluss eines Wahltarifs mit Bindungsfrist bei Ihrer aktuellen Krankenkasse, muss für einen Wechsel diese Frist auch erst abgelaufen sein. Ein vorheriger Wechsel vor Ablauf der Bindungsfrist ist nicht möglich.
2) Ihren Job inklusive Arbeitgeber wechseln – „Beitrittsverfahren“
Sollte Ihr bisheriges Versicherungsverhältnis gesetzmäßig enden, können Sie grundsätzlich sofort die Krankenkasse wechseln. Die Bindungsfrist von 12 Monaten spielt hierbei keine Rolle. Sie können somit auch dann zu uns wechseln, wenn Sie bei Ihrer aktuellen Kasse zum Beispiel erst seit 3 Monaten versichert sind. Auch ein zuvor abgeschlossener Wahltarif mit Bindungsfrist, hat keine Auswirkung auf Ihr sofortiges Kassenwahlrecht.
3) wegen der Erhöhung Ihres Zusatzbeitrages kündigen – „Sonderkündigungsrecht“
Erhöht Ihre aktuelle Krankenkasse den Zusatzbeitrag, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. In diesem Fall sind Sie nicht an die Mindestbindungsfrist gebunden und können schon vor Ablauf der 12 Monate kündigen. Auch hier erfolgt der Wechsel zum Ende des übernächsten Monats, der auf Ihrer Beitrittserklärung zum Kassenwechsel folgt.
Das Wahlrecht muss allerdings innerhalb eines vollen Zeitmonats nach Erhalt der Information über die Erhöhung ausgeübt werden. Beispiel: Info durch die Krankenkasse am 20.12. Die Kündigung muss bis zum 31.01. des Folgejahres erfolgen. Eine Ausnahme gilt aber auch hier. Wenn Sie den Wahltarif Krankengeld (§ 53 Absatz 6 SGB V) abgeschlossen haben, sind Sie an die Mindestbindungsfrist dieses Tarifes gebunden. Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen dann nur zu, wenn diese Frist bereits abgelaufen ist.
Was passiert mit meinen bisher beitragsfrei mitversicherten Angehörigen?
Auch Ihre Angehörigen sind bei uns herzlich willkommen. Durch den Kassenwechsel ergeben sich keine Änderungen für die beitragsfreie Familienversicherung. Wir benötigen lediglich die Daten der Angehörigen. Hierfür können Sie folgenden Bogen verwenden oder auf der Beitrittserklärung auf die mitzuversichernden Angehörigen hinweisen.
Sie erhalten dann umgehend die hierfür erforderlichen Unterlagen von uns.