Krankengeld-Schnellrechner
Unser Krankengeld-Schnellrechner zeigt Ihnen schnell und einfach, mit wie viel Krankengeld Sie voraussichtlich rechnen können.
Anspruch auf Krankengeld haben Sie, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Eine Ausnahme gilt, wenn Sie bei einem neuen Arbeitgeber anfangen. Dann haben Sie in den ersten 4 Wochen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Fallen Sie in dieser Zeit krankheitsbedingt aus, erhalten Sie ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld.
Gut zu wissen: Ihr Krankengeldanspruch ruht, wenn eine andere Entgeltersatzleistung gezahlt wird. Dazu gehören unter anderem Mutterschaftsgeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Kurzarbeitergeld.
Krankengeld erhalten Sie bei Arbeitsunfähigkeit ab dem 1. Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, sofern Sie vorher bereits 6 Wochen krankgeschrieben waren. Bei einer stationären Behandlung gilt deren Beginn als Start der Krankengeld-Auszahlung.
Für dieselbe Krankheit erhalten Sie Krankengeld maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die Zeit der Lohnfortzahlung wird darauf angerechnet.
Die Höhe Ihres Krankengelds bemisst sich an der Höhe Ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens. Hiervon beträgt es 70 %, zugleich jedoch maximal 90 % Ihres Nettoeinkommens. Berücksichtigt werden in der Rechnung auch Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Insgesamt können Sie pro Kalendertag maximal 135,63 € erhalten. Um Ihren Anspruch auf Krankengeld annäherungsweise zu ermitteln, können Sie auch ganz einfach unseren Krankengeldrechner benutzen.
Je nachdem, ob Sie zum Beispiel Arbeitslosengeld beziehen, selbstständig oder festangestellt sind, haben Sie einen anderen Anspruch auf Krankengeld.
Die nachfolgende Übersicht schlüsselt Ihren Anspruch auf.
| Personengruppe | Höhe Krankengeld | Wichtige Infos |
|---|---|---|
| Angestellte | 70 % vom Bruttoentgelt, nicht mehr als 90 % Nettogehalt; höchstens 135,63 € pro Kalendertag | Einmalzahlungen werden berücksichtigt. |
| Arbeitslosengeldbeziehende | Entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes | In den ersten 6 Wochen zahlt die Agentur für Arbeit, ab der 7. Woche zahlt die Krankenkasse. |
| Selbstständige | 70 % vom Einkommen, für das Sie zuletzt Beiträge gezahlt haben; höchstens 135,63 € pro Kalendertag | Sie haben nur Anspruch, wenn Sie das Krankengeld über einen Wahltarif oder über den allgemeinen Beitragssatz wählen; der Anspruch beginnt ab der 7. Woche. |
| Kurzzeitig Beschäftigte | Kein Anspruch; auf Wunsch wie Angestellte | Bei einer Beschäftigung von maximal 10 Wochen besteht kein Anspruch, es sei denn, Sie wählen ihn vor Beschäftigungsbeginn. Dann erhalten Sie ab der 7. Woche Krankengeld und zahlen den allgemeinen Beitragssatz. |
| Künstlerisch oder publizistisch Beschäftigte | 70 % des Bruttoentgelts; höchstens 135,63 € pro Kalendertag | Die Werte gelten, wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind. Ihr Anspruch besteht dann ab der 7. Woche. |
Krankengeld erhalten Sie in drei Schritten: Sie lassen sich krankschreiben, Ihr Arbeitgeber übermittelt uns eine Entgeltbescheinigung und Sie füllen einen Begleitfragebogen aus.
Achten Sie dabei auf eine lückenlose Krankschreibung. Lassen Sie Ihre Folgebescheinigung dafür spätestens am nächsten Werktag nach Ende Ihrer bisherigen Krankschreibung ausstellen (Samstage zählen nicht). Entsteht eine Lücke, kann Ihr Krankengeldanspruch ruhen.
Ja, während des Bezugs von Krankengeld sind Sie weiterhin krankenversichert – und zwar beitragsfrei. Gleichzeitig werden vom Krankengeld Beiträge für die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen, sofern Sie vorher dort pflichtversichert waren. Die energie-BKK führt diese Beiträge direkt an die zuständigen Stellen ab.
Nein, in der Rente erhalten Sie in der Regel kein Krankengeld. Sind Sie zum Beispiel wegen Ihres Alters oder wegen voller Erwerbsminderung in Vollrente, endet der Anspruch auf Krankengeld vom Rentenbeginn an.
Eine Kürzung des Krankengelds um den Zahlbetrag der Rente erfolgt, wenn Ihnen – unter anderem wegen teilweiser Erwerbsminderung – die Rente zu einem Zeitpunkt nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit zuerkannt wird.
Krankengeld sichert Ihr Einkommen, wenn Sie länger ausfallen. Wir sind in dieser Situation für Sie da.
Wir beantworten Ihre Fragen gern persönlich. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und rufen Sie uns an oder nutzen Sie unseren Online-Service!
Wenn es darauf ankommt, zählt eine Kasse, die verlässlich an Ihrer Seite steht. Der Wechsel ist einfach: Sie füllen den Online-Antrag aus, die Kündigung bei Ihrer bisherigen Kasse übernehmen wir. Jetzt Mitglied werden!
Unser Krankengeld-Schnellrechner zeigt Ihnen schnell und einfach, mit wie viel Krankengeld Sie voraussichtlich rechnen können.
Sobald Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, wird die elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU) automatisch an uns übermittelt.
Selten bekommen Sie von der Praxis den Ausdruck Ihrer Krankmeldung mit dem Hinweis „Zur Vorlage bei der Krankenkasse“. In diesem Fall senden Sie ihn uns bitte so schnell wie möglich zu. Mit der energie-BKK-App können Sie die Krankmeldung auch abfotografieren und so an uns übermitteln.
Wenn Sie stationär im Krankenhaus sind und Krankengeld beziehen, lassen Sie sich dort eine sogenannte Liegebescheinigung ausstellen. Schicken Sie uns diese bitte anstelle der Krankmeldung.
Sobald uns einer der Nachweise eingereicht wird und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, überweisen wir Ihnen für den zurückliegenden Zeitraum das Krankengeld – immer bis zum jeweiligen Ausstellungsdatum der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (festgestellt am).
Ja, sie ist für uns für eine eventuelle Prüfung der Vorerkrankungen sehr wichtig.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist dies nur bei Vorlage einer Vollmacht möglich.
In bestimmten Fällen ist es möglich, dass Sie sich den Anspruch auf Kinderkrankengeld von Ihrem Ehepartner übertragen lassen. Kontaktieren Sie uns gerne, um weitere Infos hierzu zu erhalten.
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