Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer läuft das Verfahren in drei Schritten ab: Arztbesuch, digitale Übermittlung und Meldepflicht beim Arbeitgeber.
Für Sie bedeutet dieses Vorgehen, dass Sie keine Papierbescheinigung mehr an Ihren Arbeitgeber oder Ihre Krankenkasse schicken müssen. Stattdessen ruft der Arbeitgeber die Krankmeldung selbstständig digital bei der Krankenkasse ab. Dauert Ihre Arbeitsunfähigkeit länger, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Krankengeld.
Neben Ärzten und Zahnärzten nehmen auch Krankenhäuser am eAU-Verfahren teil. Nicht beteiligt sind bislang Privatärzte, Ärzte im Ausland, Reha-Einrichtungen und Psychotherapeuten.
Zu den größten Vorteilen der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zählen die gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung, die schnelle Übermittlung und die wegfallende Nachweispflicht für Sie als versicherte Person.
Ja, bei der elektronischen AU gibt es Ausnahmen, in denen Sie eine klassische Papierbescheinigung weiterhin benötigen. Diese Ausnahmen sind:
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