Man sieht eine vierköpfige Familie bestehend aus einer Frau, einem kleinen Jungen, einem Mann und einem kleinen Mädchen. Die Eltern stehen am Strand nebeneinander und lachen. Sie haben jeweils ein Kind auf dem Arm. Das Bild wird als Profilbild für Familien verwendet.

Familien

So viel Trubel, so viel Liebe

In welchem Familienabenteuer stecken Sie gerade?

Unser Ziel ist es, Sie als Familienkrankenkasse zu verstehen und Ihnen genau die Unterstützung für Ihre Familie zu bieten, die Sie wirklich brauchen.

Ob Sie mitten in der Familienplanung stecken, gerade das Babyglück genießen oder den Alltag mit Kleinkindern oder Teenagern meistern – mit unseren umfassenden Leistungen für Familien sind wir immer für Sie da. Wir hören zu, begegnen Ihnen auf Augenhöhe und haben immer das passende Angebot parat.

Was brauchen Sie? Entdecken Sie die Vorteile unserer Familienangebote.

Eine schwangere Frau sitzt auf einem Sofa, hält sich den Bauch und trink mit geschlossenen Augen ein Glas Wasser. Das Bild wird im Bereich "Schwangerschaft und Entbindung" verwendet.

Schwangerschaft & Entbindung – Ihre Gesundheit im Fokus 

Ein Mann hält ein kleines Mädchen auf dem Arm und schwenkt sie lachend kopfüber nach unten. Das Mädchen lacht und hält ein Stofftier in der Hand. Das Bild wird im Bereich "Family Plus" verwendet.

Leistungsportal FamilyPlus

Das Bild zeigt eine Mutter, die mit ihrer jungen Tochter Flieger spielt. Dabei liegt die Mutter auf dem Rücken und balanciert ihre Tochter auf ihren Beinen. Das Bild wird im Bereich "Online Coach Fitness" verwendet.

Als Familie gesund bleiben und Bonus sichern

Das Bild zeigt einen Mann, der Zahnseide benutzt. Im Vordergrund sieht man einen Jungen, der den Mann beobachtet. Er hat ebenfalls Zahnseide in der Hand. Das Bild wird im Bereich "Zahngesundheit, die mitwächst" verwendet.

Zahngesundheit, die mitwächst

Ein Mädchen sitzt auf dem Schoß ihres Vaters. Sie hat einen Diabetes Zuckersensor am Oberarm und schaut zusammen mit ihrem Vater auf ein Smartphone. Das Bild wird im Bereich "Digitale Gesundheitsbegleiter für Ihren Familienalltag" verwendet.

Digitale Gesundheitsbegleiter für Ihren Familienalltag

Das Bild zeigt eine Frau auf einer Massageliege. Eine andere Person massiert ihren Rücken. Das Bild wird im Bereich "Als Familie gesund bleiben und Bonus sichern" verwendet.

Schulmedizin, Osteopathie oder Homöopathie? – Sie haben die Wahl.

Das Bild zeigt eine Frau mit Wanderstock und Kind an der Hand. Sie laufen einen Berg hinauf. Im Hintergrund sieht man einen Mann mit Sohn, die das Ganze beobachten. Das Bild wird im Bereich "Impfschutz, der mitreist" verwendet.

Impfschutz, der mitreist

Vorteilsrechner

FAQ

Rechnungen, Quittungen, Verordnungen und weitere Unterlagen können Sie uns sicher und bequem per App, per Post an energie-BKK, 30134 Hannover oder über E-Mail an info@energie-bkk.de senden.

Über unseren Online-Service per App können Sie sicher, bequem und schnell Ihre persönlichen Daten verwalten, Dokumente hochladen, Bescheinigungen anfordern, Anträge stellen und vieles mehr! Einfach die App im AppStore oder PlayStore herunterladen und los geht’s. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Website.

Einer der wichtigsten Vorteile der energie-BKK ist die kostenfreie Mitversicherung Ihres Ehepartners und Ihrer Kinder.
Weitere Informationen über die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Familienversicherung finden Sie hier.
Den ausgefüllten Antrag zur Aufnahme in die Familienversicherung senden Sie bitte per Post an energie-BKK, 30134 Hannover oder per Email an info@energie-bkk.de.

per Post: energie-BKK, 30134 Hannover
per E-Mail: info@energie-bkk.de
per Online-Service App/Web

(Bei der Postanschrift handelt es sich um eine Großkundenpostfach. Die zusätzliche Angabe einer Straße ist nicht erforderlich.)

Auch Ihre Angehörigen sind bei uns herzlich willkommen. Durch den Kassenwechsel ergeben sich keine Änderungen für die beitragsfreie Familienversicherung. Wir benötigen lediglich die Daten Ihrer Angehörigen. Hierfür können Sie gern den BogenAngaben zur Feststellung der Familienversicherung verwenden oder auf der Beitrittserklärung auf die mitzuversichernden Angehörigen hinweisen. 
 
Sie erhalten dann umgehend die hierfür erforderlichen Unterlagen von uns.

Hier sind verschiedene Konstellationen möglich.
1) „Kündigungsverfahren“
Ein Wechsel ist zum Ende des übernächsten Monats, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Beitrittserklärung, möglich. 

Beispiel: 

  • Eingang der Beitrittserklärung am 12.06. 
  • Der übernächste Monat endet somit am 31.08. 
  • Die neue Mitgliedschaft beginnt am 01.09.
    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie seit mindestens 12 Monaten bei Ihrer derzeitigen Krankenkasse versichert sind (gesetzliche Mindestbindungsfrist von 12 Monaten). Sollte dieses noch nicht der Fall sein, wird Ihr Beitritt automatisch auf den nächstmöglichen Zeitpunkt verlegt.
    Sofern Sie bei der bisherigen Krankenkasse einen Wahltarif mit Bindungsfrist abgeschlossen haben, muss für einen Wechsel diese Frist auch erst abgelaufen sein. Sollte der Wahltarif eine Bindungsfrist von 3 Jahren vorsehen, ist ein Wechsel auch erst nach Ablauf dieser Frist möglich. 

2) „Beitrittsverfahren“
Sofern Ihr bisheriges Versicherungsverhältnis kraft Gesetzes endet, können sie grundsätzlich sofort die Krankenkasse wechseln. Die Bindungsfrist von 12 Monaten spielt hierbei keine Rolle. Sie können also auch dann eine neue Krankenkasse wählen, wenn Sie bei Ihrer aktuellen Kasse z. B. erst seit 3 Monaten versichert sind. Ein sofortiger Kassenwechsel ist meistens dann möglich, wenn Sie z. B. einen Arbeitgeberwechsel vornehmen. Hier kann mit dem nahtlosen Wechsel in ein neues Versicherungsverhältnis (bei Aufnahme der neuen Beschäftigung) eine neue Krankenkasse gewählt werden.
Sollten Sie einen Wahltarif mit Bindungsfrist abgeschlossen haben, so hat dies keine Auswirkung auf Ihr sofortiges Kassenwahlrecht. 

3) „Sonderkündigungsrecht“
Sollte Ihre bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmalig erheben oder erhöhen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall sind Sie nicht an die Mindestbindungsfrist gebunden und können schon vor Ablauf der 12 Monate kündigen. Auch hier erfolgt der Wechsel zum Ende des übernächsten Monats, der auf Ihre Erklärung zum Kassenwechsel folgt.
Das Wahlrecht muss allerdings innerhalb eines vollen Zeitmonats nach Erhalt der Information über die Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes erfolgen.
Beispiel: Info durch die Krankenkasse am 20.12. Die Kündigung muss bis zum 31.01. des Folgejahres erfolgen.
Eine Ausnahme gilt aber auch hier. Wenn Sie den Wahltarif Krankengeld (§ 53 Absatz 6 SGB V) abgeschlossen haben, sind Sie an die Mindestbindungsfrist dieses Tarifes gebunden. Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen nur zu, wenn diese Frist bereits abgelaufen ist. 

Alles doch zu kompliziert? Wir beraten Sie auch gern telefonisch unter unserer Servicenummer 0511 911 10 910 oder stellen Sie Ihre Frage per E-Mail an info@energie-BKK.de. 

Nein. Hier findet keinerlei Prüfung statt. Dementsprechend finden Sie auf unserer Beitrittserklärung auch keinerlei Fragen hierzu. 

Wir sind für Sie in unserenService-Centernpersönlich erreichbar. 

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Beitragshöhe ist von mehreren Faktoren abhängig. Die bei der Beitragsberechnung zu beachtenden Regelungen sind jedoch identisch mit denen bei Ihrer bisherigen Krankenkasse. 
Für mache Personenkreise ist die Beitragshöhe gesetzlich festgeschrieben, so z. B. für Studenten. Personen, die Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, müssen selbst keine Beiträge entrichten. Dieses übernimmt der Leistungsträger komplett. Ansonsten gilt bei fast allen anderen Personenkreisen, dass die Höhe des Beitrags abhängig von der Höhe der individuellen Einkünfte bemessen wird. Allerdings gilt bei diesen Einnahmen eine Mindestbemessungs- und eine Höchstbemessungsgrenze (Beitragsbemessungsgrenze). Diese Grenzen werden grundsätzlich jährlich zum 01.01. eines jeden Jahres angepasst. 
Ein weiterer Faktor, der die Höhe der Beiträge mit beeinflusst, ist der zu berücksichtigende Beitragssatz (BS). Hier gibt es den ermäßigten BS (seit 2015 14,0 %), den allgemeinen BS (seit 2015 14,6 %) und gegebenenfalls einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz. Im Gegensatz zum ermäßigten BS beinhaltet der allgemeine BS den Anspruch auf Krankengeld. Einen Anspruch auf Krankengeld haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer und auf Wunsch hauptberuflich selbstständig Tätige. Allerdings gilt die Regelung über den Anspruch auf Krankengeld nicht für alle Personenkreise. So wird z. B. der Beitragssatz für Rentner (allgemeiner BS) und Studenten (besonderer ermäßigter BS) gesetzlich festgelegt. In vielen Fällen müssen Sie den ermittelten Beitrag aber nicht allein tragen. Bei Arbeitnehmern und Rentnern übernimmt der Arbeitgeber bzw. der Rentenversicherungsträger bis zu 50 % des Beitrages. 

Nach Eingang der Beitrittserklärung erhalten Sie diese normalerweise innerhalb von 2 Werktagen nach unserer Bestätigung. Sollten wir wider Erwarten vorher noch Fragen haben, versuchen wir Sie kurzfristig telefonisch zu erreichen. Ansonsten melden wir uns bei Ihnen per E-Mail oder per Post. In diesem Fall verzögert sich die Bestätigung ein wenig. Bei der eGK lässt sich der genaue Zeitpunkt nicht so genau bestimmen, da wir hier unter anderem auf die Bestätigung des Wechseltermins Ihrer bisherigen Krankenkasse angewiesen sind und hierauf keinen direkten Einfluss haben. Sobald Ihre bisherige Krankenkasse uns den Wechseltermin bestätigt hat und uns Ihr Lichtbild vorliegt, wird Ihre neue Krankenversichertenkarte (eGK) bestellt. Diese erhalten Sie innerhalb von 10-14 Tagen per Post.