In der gesetzlichen Krankenversicherung fallen für viele Leistungen Zuzahlungen an (Regelfall: 10 %, min. 5 €, max. 10 €; Kinder unter 18 Jahren sind meist befreit). Die jährliche Eigenbeteiligung ist auf 2 % (chronisch Kranke 1 %) der Bruttoeinnahmen gedeckelt. Nach Erreichen dieser Belastungsgrenze sind Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreit.
Ermitteln Sie jetzt Ihre persönliche Belastungsgrenze – beantworten Sie dazu einfach die folgenden Fragen.
Sind Sie schwerwiegend chronisch krank?
Bei anerkannter schwerwiegender chronischer Erkrankung* beträgt die Belastungsgrenze 1 % statt 2 % der berücksichtigungsfähigen jährlichen Bruttoeinnahmen.
Erhalten Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung?
Ihre jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt
Zu den regelmäßigen Bruttoeinnahmen zählen z.B.: Arbeitsentgelt, einschließlich Sonderzuwendungen (z.B. Urlaubsgeld), Arbeitslosengeld, gesetzliche und private Renten sowie Pensionen, Sachbezüge (z.B. freie Kost und Wohnung durch den Arbeitgeber), Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, andere Einkünfte, wie z.B. Mieteinnahmen.
Ehe- oder Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt?
Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder
2026 beträgt der Freibetrag 9.756 € für jedes zu berücksichtigende Kind.
Bereits geleistete Zuzahlungen im laufenden Jahr
Zum Beispiel gesetzliche Zuzahlungen für Arzneimittel, Heilmittel oder Krankenhausbehandlungen. Bitte Belege aufbewahren.
Ihre persönliche Belastungsgrenze
So wird gerechnet
* Chronisch krank:
Als chronisch krank gelten Personen, die seit mindestens einem Jahr in Dauerbehandlung (mindestens eine ärztliche Behandlung pro Quartal) sind, und eines der folgenden Merkmale erfüllen:
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