Rehabilitation
FAQ

Rehabilitation

Eine Rehabilitation dient dazu Ihre bestehende Erkrankung zu heilen oder zu mildern.

Bei einer ambulanten Rehabilitation halten Sie sich tagsüber in der Rehabilitationsklinik auf und kehren anschließend nach Hause zurück. Sie erhalten die gleichen Therapieangebote wie in der stationären Rehabilitation.

Bei einer stationären Rehabilitation werden Sie in einer unserer Vertragskliniken untergebracht und verpflegt. Sie erhalten direkt in der Klinik Ihre Behandlungen und Anwendungen.

Informationen in Leichter Sprache erhalten Sie in diesem Merkblatt.

 

Rehabilitation - Fragen und Antworten

Wann habe ich Anspruch auf eine Rehabilitation?

Eine Rehabilitation kann nötig sein, wenn Sie durch eine Krankheit körperlich, geistig oder seelisch stark beeinträchtigt sind und dadurch voraussichtlich dauerhaft im Alltag eingeschränkt werden oder es bereits sind.
Eine stationäre Rehabilitation wird verordnet, wenn eine Vorsorgekur oder ambulante Rehabilitation aus medizinischen Gründen nicht ausreicht und ambulante Maßnahmen am Wohnort bereits ausgeschöpft worden sind.

Was ist eine Anschlussrehabilitation?

Die Anschlussrehabilitation erfolgt im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Wo finde ich Beratung und was ist die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung?

Häufig stellen sich im Vorfeld einer Rehabilitationsmaßnahme, unter Umständen bereits vor der Antragstellung, wichtige Fra-gen, z. B. zu anfallenden Kosten. Um Antworten auf Ihre individuellen Fragen zu erhalten, können Sie Informations- und Beratungsangebote Ihrer Krankenkasse nutzen.

Die Rehabilitationsträger haben Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe eingerichtet, die für die Vermittlung der Informationsangebote an Leistungsberechtigte, Arbeitgeber und andere Rehabilitationsträger verantwortlich sind. Die Ansprech-stelle Ihrer Krankenkasse finden Sie z. B. auf deren Website. Das gesamte Online-Verzeichnis der Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe ist im Internet unter www.ansprechstellen.de veröffentlicht.

Zusätzlich gibt es die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Die EUTB gibt einen Überblick über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen und soll Ihnen in Ihrer persönlichen Situation beratend helfen. Dabei gilt das Prinzip des „Peer-Counseling“: Betroffene, d. h. Menschen mit gleichen oder ähnlichen Erfahrungen, beraten Betroffene. Das Angebot ist für Sie kosten-frei. Nähere Informationen – insbesondere zu unabhängigen Beratungsstellen in Ihrer Nähe – finden Sie unter www.teilhabeberatung.de.

Wie beantrage ich eine Rehabilitation?

Bitte besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, ob dieser bei Ihrem Erkrankungsbild eine Rehabilitation für medizinisch sinnvoll hält.
Wenn Sie bereits Rentner sind, wird Ihr Arzt Ihnen das Muster 61 B-E ausstellen, welches in der Regel in den Arztpraxen vorliegt.
Stehen Sie in einem Beschäftigungsverhältnis oder sind Sie bei der Agentur für Arbeit gemeldet, ist die Deutsche Rentenversicherung für Ihre medizinische Rehabilitation zuständig.
Bitte melden Sie sich gerne telefonisch unter 0511 911 10 941 bei uns, wenn Unklarheiten über den zuständigen Rehabilitationsträger bestehen.

Was ist das Muster 61 A?

Diesen Vordruck stellt der Arzt aus, wenn nicht klar ist, ob die Rentenversicherung oder die Krankenversicherung für Ihre Rehabilitation zuständig ist. Haben Sie ein solches Formular erhalten? Reichen Sie es gerne bei uns ein, wir werden die Zuständigkeit für Sie klären und Ihnen den entsprechenden Antrag zusenden.

In welcher Klinik darf ich meine Rehabilitation durchführen?

Wir arbeiten mit Vertragskliniken in ganz Deutschland zusammen und suchen Ihnen eine geeignete Klinik aus. Die energie-BKK legt großen Wert auf Kundenservice und Qualität. Die Ansprüche an unsere Leistungserbringer sind dementsprechend hoch. Um unseren hohen Standard zu erhalten, werten wir die individuellen Erfahrungen unserer Versicherten anhand eines Fragebogens nach erfolgter Rehabilitation aus.

 

Wie lange dauert eine Rehabilitation?

In der Regel wird eine Rehabilitation für drei Wochen bewilligt. Sollte eine medizinische Notwendigkeit für eine Verlängerung vorliegen, wird ein entsprechender Antrag direkt von der Rehabilitationsklinik gestellt.

Wann darf ich erneut eine Rehabilitation antreten?

Eine Wiederholung der Rehabilitation ist bei medizinischer Notwendigkeit nach Ablauf von vier Jahren möglich. Für eine vorzeitige Wiederholung muss ein dringender medizinischer Grund vorliegen.

Was ist der Vorteil bei einer ambulanten Rehabilitation?

Ein Vorteil ist, dass neu Erlerntes gleich im Alltag erprobt werden kann. Bei Bedarf können Familienangehörige in die Therapie einbezogen werden. Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr Arzt kann den Rehabilitationsprozess beobachten und Sie anschließend nahtlos weiter betreuen.

Habe ich Anspruch auf Fahrkosten zur Rehabilitation?

Unsere Vertragskliniken bieten oftmals einen eigenen Transportservice an. Sie werden dann von zu Hause abgeholt und direkt in die Klinik gebracht. Ob Ihre Kurklinik einen Abholservice hat, teilen wir Ihnen in der Genehmigung mit. Die Kosten für eine selbst organisierte An- und Abreise können wir in solchen Fällen grundsätzlich nicht erstatten.
Bei Kliniken ohne Abholservice übernehmen wir die Kosten des medizinisch notwendigen Verkehrsmittels abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen. Haben Sie dazu Fragen? Melden Sie sich gerne telefonisch unter 0511 911 10 941 bei uns.
An den Gepäckkosten beteiligen wir uns, wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen und die Rechnung dafür vorlegen.

Muss ich bei einer Rehabilitation Zuzahlungen leisten?

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag. Die Zuzahlung ist auf 42 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Was ist eine mobile Rehabilitation?

Die mobile Rehabilitation ist eine besondere Form der ambulanten Reha, die im gewohnten oder ständigen Wohnumfeld erbracht wird. Dies kann Ihre Wohnung bzw. die Wohnung Ihrer Familie oder das Pflegeheim sein. In Einzelfällen kann die mobile Reha auch in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung begonnen werden.
Sie erhalten eine Verordnung für eine ambulante mobile Rehabilitation, wenn Sie die Angebote einer stationären oder einer ambulanten Rehabilitation nicht wahrnehmen können, z. B. aus folgenden Gründen:

  • Die Orientierung in einer fremden Umgebung fällt Ihnen schwer.
  • Sie sind nicht in der Lage, eine ambulante oder stationäre Reha-Einrichtung aufzusuchen.
  • Sie haben einen hohen Assistenz- oder Pflegebedarf, der in der Reha-Einrichtung nicht sichergestellt werden kann.

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