Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)
FAQ

Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)

Wie kann ich an der HzV teilnehmen?

Eine Teilnahmeerklärung erhalten Sie bei Ihrem teilnehmenden Hausarzt. Diese können Sie jederzeit in der Praxis unterschreiben. Wenn der Arzt uns Ihre Teilnahme mitgeteilt hat, senden wir Ihnen eine Bestätigung zu. In der Regel erhalten wir die Mitteilungen der Ärzte quartalsweise. Nähere Informationen erhalten Sie auch hier.

 

Wie kann ich die Teilnahme an der HzV beenden?

Eine Kündigung ist immer zum Ende eines Quartals möglich. Schicken Sie uns dazu einfach eine Kündigung der HzV zum nächstmöglichen Zeitpunkt per Post oder per E-Mail an Steuerung@energie-bkk.de zu.

Ihre Kündigung muss uns zu folgenden Fristen vorliegen:

  • Beendigung zum Ende des 1. Quartals: 1. Februar
  • Beendigung zum Ende des 2. Quartals: 1. Mai
  • Beendigung zum Ende des 3. Quartals: 1. August
  • Beendigung zum Ende des 4. Quartals: 1. November

 

Was mache ich, wenn mein Arzt mal nicht da ist?

Wenn Sie an der HzV teilnehmen, sind Sie verpflichtet, immer den von Ihnen gewählten Hausarzt aufzusuchen. Für den Fall, dass Ihr Arzt erkrankt ist oder sich im Urlaub befindet, muss er Ihnen einen Vertretungsarzt benennen.

 

Ich bin krank aber zurzeit nicht zu Hause, kann ich innerhalb von Deutschland einen anderen Arzt aufsuchen?

In solchen Ausnahmefällen, z. B. Erkrankung im Urlaub, ist eine Notfallbehandlung selbstverständlich auch bei einem anderen Arzt als Ihrem Hausarzt möglich.

 

Benötige ich immer eine Überweisung?

Ja, für die Behandlung bei einem Facharzt benötigen Sie immer eine Überweisung von Ihrem Hausarzt. Ausgenommen davon sind Gynäkologen, Augenärzte, Kinderärzte und ärztliche Notfalldienste.

 

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