Beratungseinsatz bei häuslicher Pflege
Pflegeversicherung

Beratungseinsatz bei häuslicher Pflege

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben je nach Pflegegrad einmal halbjährlich (Pflegegrad 2 und 3) bzw. vierteljährlich (Pflegegrad 4 und 5) einen Beratungseinsatz durch eine Vertrags-Pflegeeinrichtung, eine von der Pflegekasse beauftragte – jedoch von ihr nicht beschäftigte – Pflegefachkraft oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannte Beratungsstelle/Beratungsperson mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz abzurufen. Dies gilt entsprechend für Pflegebedürftige, die Angebote zur Unterstützung im Alltag im Rahmen der Kombinationsleistungen nutzen.

Die Inanspruchnahme dieser verpflichtenden Beratungseinsätze – die Kosten übernimmt die Pflegekasse – ist gegenüber der Pflegekasse nachzuweisen. Sofern Pflegeberater eine qualifizierte Beratung im vorgenannten Sinne halb- bzw. vierteljährlich in der häuslichen Umgebung durchgeführt haben, gilt die Beratung als durchgeführt und der Nachweis als erbracht. Weist der Pflegebedürftige den Beratungseinsatz nicht nach, wird das Pflegegeld angemessen gekürzt und im Wiederholungsfall entzogen. Als angemessen gilt eine Kürzung des Pflegegeldes von 50 v. H.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch nutzen. Die Inanspruchnahme der Beratungseinsätze ist für diesen Personenkreis nicht verpflichtend. Dies gilt gleichfalls für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Auch diese Kosten übernimmt die Pflegekasse.

Die Beratung ist am jeweiligen individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf ausgerichtet. Es werden Hinweise zu Problemlagen im Zusammenhang mit körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten gegeben. Die Probleme der täglichen Pflege werden erörtert und den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen/Lebenspartnern bzw. Pflegepersonen konkrete Vorschläge vor allem zu den vielfältigen Entlastungsleistungen bzw. -angeboten, auch zu Hilfsmitteln, unterbreitet. Die Beratungsbesuche vermitteln auch Kenntnis über weitergehende Beratungs- und Schulungsmöglichkeiten, insbesondere über die unentgeltliche Inanspruchnahme von Pflegekursen, auch in der eigenen Häuslichkeit.

Hallo, haben Sie eine Frage?
Überprüfen oder Zurücksetzen der Datenschutzeinstellungen