Rehasport und Funktionstraining
Prävention

Rehasport und Funktionstraining

Im Anschluss an eine Reha-Maßnahme oder ergänzend zur Krankenbehandlung können Rehabilitationssport oder Funktionstraining verordnet werden. Ziel des Rehabilitationssports ist es Ausdauer, Koordination, Flexibilität und Kraft zu stärken.

Darüber hinaus kann diese Leistung auch darauf abzielen, das Selbstbewusstsein behinderter oder von Behinderung bedrohter Frauen und Mädchen (im Einzelfall auch anderer Geschlechter) zu stärken.

Durch das Funktionstraining sollen gezielt Körperfunktionen erhalten, Schmerzen gelindert und die Beweglichkeit verbessert werden.

Die Übungen werden in Gruppen von speziell dafür ausgebildeten Übungsleiterinnen und Übungsleitern angeleitet. Für einen nachhaltigen Erfolg ist es wichtig, dass Sie die in der Gruppe erlernten Übungen langfristig selbstständig fortführen und eigenverantwortlich Sport treiben.

 

 

Rehabilitationssport und Funktionstraining - Fragen und Antworten

Was ist Rehasport?

Der Rehasport umfasst bewegungstherapeutische Übungen, die von qualifizierten Trainern angeleitet und in regelmäßigen Übungsveranstaltungen durchgeführt werden.
Zu den Rehasportarten zählen insbesondere Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen und Bewegungsspiele in Gruppen.
Rehasport beinhaltet in der Regel 50 Übungseinheiten (Richtwert), die Sie in einem Zeitraum von 18 Monaten in Anspruch nehmen können.

Was ist Funktionstraining?

Das Funktionstraining arbeitet mit den Mitteln der Krankengymnastik und der Ergotherapie. Zu den Funktionstrainingsarten zählen insbesondere Trockengymnastik und Wassergymnastik.
Es soll Beschwerden in bestimmten Muskeln und Gelenken lindern und eignet sich für Menschen, die unter Erkrankungen oder Einschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane leiden.
Funktionstraining wird meist für einen Zeitraum von zwölf Monaten mit ein bis zwei Übungseinheiten wöchentlich verordnet.

Wie beantrage ich die Kostenübernahme?

Hält Ihr Arzt Rehabilitationssport oder Funktionstraining aus medizinischer Sicht für erforderlich, kann er Ihnen eine entsprechende Verordnung ausstellen, welche ab dem Ausstellungsdatum gültig wird.
Sie brauchen uns die Verordnung nicht mehr vorzulegen, denn die energie-BKK verzichtet seit dem
1. Mai 2023 auf die vorherige Genehmigung. So können Sie sich ganz einfach direkt an den Anbieter Ihres Vertrauens wenden und einen Termin für den Beginn vereinbaren. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Habe ich einen Eigenanteil zu zahlen?

Die Höhe unserer Kostenbeteiligung ist vertraglich mit den Leistungsanbietern geregelt und wird direkt mit uns abgerechnet. Auf Sie kommen keine weiteren Kosten zu. Eine Mitgliedschaft bei dem Leistungserbringer ist für die Teilnahme am Rehabilitationssport bzw. Funktionstraining für die Dauer der Verordnung nicht erforderlich. Freiwillige Mitgliedschaften sind möglich.

Wo kann ich Rehasport oder Funktionstraining in Anspruch nehmen?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem Anbieter. Aus der untenstehenden Aufstellung verschiedener Verbände können Sie sich bequem einen für Sie passenden Anbieter heraussuchen. Zudem können Sie sich gerne an Ihre behandelnde Arztpraxis oder an unsere medizinische Gesundheitsberatung unter 0511 911 10 900 wenden.

Rehasport
Regionale Behinderten-Sportverbände
Bundesverband Rehabilitationssport
Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen


Funktionstraining
Deutsche Rheuma-Liga
Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose
Osteoporose-Selbsthilfegruppen-Dachverband
Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew

 

 

Hallo, haben Sie eine Frage?
Überprüfen oder Zurücksetzen der Datenschutzeinstellungen