Kuren 2020
Leistungen von K bis O

Kuren

Medizinische Rehabilitation - Was ist das? Die medizinische Rehabilitation wird umgangssprachlich oftmals noch als „Kur“ bezeichnet. In der Fachsprache wird auch von medizinischer Reha oder Leistung zur Teilhabe gesprochen.

„Rehabilitation“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „wiederherstellen“. Generell soll eine Rehabilitation dazu beitragen, dass chronisch kranke, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen weiterhin möglichst selbstständig leben können.

Eine Rehabilitation kann Ihnen helfen, den dauerhaften Eintritt einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder mit den Folgen Ihrer Erkrankung besser zurechtzukommen. Die Kosten übernimmt in diesem Fall Ihre Krankenkasse.

Soll eine Rehabilitation dazu dienen, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation von der Rentenversicherung erbracht. Bei einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall ist die Unfallversicherung als Leistungsträger zuständig.

Welche Formen der medizinischen Rehabilitation gibt es?

Ambulante Rehabilitation in Wohnortnähe
Bei der ambulanten Rehabilitation werden die komplexen Angebote der medizinischen Rehabilitation wohnortnah durchgeführt. Ambulant bedeutet, dass Sie sich nur tagsüber in der Reha-Einrichtung aufhalten und anschließend nach Hause zurückkehren. Sie erhalten die gleichen Therapieangebote wie in der stationären Rehabilitation. Ein Vorteil ist, dass neu Erlerntes gleich im Alltag erprobt werden kann. Bei Bedarf können Familienangehörige in die Therapie einbezogen werden. Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr Arzt kann den Rehabilitationsprozess beobachten und Sie anschließend nahtlos weiter betreuen. Für die täglichen Fahrten bieten die ambulanten Einrichtungen oftmals einen Fahrservice an.

Eine ambulante Rehabilitation kommt für Sie infrage, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Es gibt keine medizinischen Einwände gegen eine ambulante Rehabilitation.
2. Sie können die Reha-Einrichtung von Ihrem Wohnort aus innerhalb einer zumutbaren Zeit erreichen. 3. Ihre Versorgung zu Hause ist sichergestellt.

Sonderform ambulante mobile Rehabilitation
Die mobile Rehabilitation ist eine besondere Form der ambulanten Reha, die im gewohnten oder ständigen Wohnumfeld erbracht wird. Dies kann Ihre Wohnung bzw. die Wohnung Ihrer Familie oder das Pflegeheim sein. In Einzelfällen kann die mobile Reha auch in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung begonnen werden.

Sie erhalten eine Verordnung für eine ambulante mobile Rehabilitation, wenn Sie die Angebote einer stationären oder einer ambulanten Rehabilitation nicht wahrnehmen können, z. B. aus folgenden Gründen:

  • Die Orientierung in einer fremden Umgebung fällt Ihnen schwer.
  • Sie sind nicht in der Lage, eine ambulante oder stationäre Reha-Einrichtung aufzusuchen.
  • Sie haben einen hohen Assistenz- oder Pflegebedarf, der in der Reha-Einrichtung nicht sichergestellt werden kann.



Stationäre Rehabilitation
Bei einer stationären Rehabilitation werden Sie in der Reha-Einrichtung, in der Sie die therapeutischen Behandlungen erhalten, auch untergebracht und verpflegt. Eine stationäre Rehabilitation wird verordnet, wenn eine ambulante Rehabilitation aus medizinischen Gründen nicht ausreicht. Bei der Wahl der Einrichtung sollte ggf. berücksichtigt werden, dass Ihre Angehörigen, Ihr soziales Netzwerk und Ihr Wohnumfeld bei Bedarf eng einbezogen werden können.

Anschlussrehabilitation
Eine Anschlussrehabilitation folgt unmittelbar auf Ihren Krankenhausaufenthalt. Nach der Akutbehandlung, z. B. eines Herzinfarkts, oder nach einer Operation sorgen das Krankenhaus und Ihre Krankenkasse gemeinsam dafür, dass Sie an einer ambulanten oder stationären Rehabilitation teilnehmen können.

Wer erhält ein Persönliches Budget?

Grundsätzlich werden Leistungen zur Rehabilitation als Sachleistungen erbracht. Das Persönliche Budget stellt eine Aus- nahme und insofern eine andere Form der Leistungserbringung dar. Um die Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen zu fördern, können Leis- tungen zur Teilhabe unter bestimmten Voraussetzungen auch als Geldleistungen oder durch Gutscheine im Rahmen des Per- sönlichen Budgets beantragt werden.

Mit den in der Regel am Monatsanfang ausgezahlten Geldern or- ganisieren und beschaffen Sie Ihre Rehabilitationsleistungen selbst. Dabei darf die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten der ansonsten gewährten Sachleistung allerdings nicht über- schreiten.

Ein Persönliches Budget können Sie auch erhalten, wenn Sie Leistungen verschiedener Sozialleistungsträger benötigen. Folgende Leistungsträger können beteiligt sein:

  • Kranken- und Pflegekassen
  • Agenturen für Arbeit
  • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Träger der Kriegsopferfürsorge
  • Jugend- oder Eingliederungshilfeträger
  • Integrationsämter

 

Werden Leistungen unterschiedlicher Sozialleistungsträger be- ansprucht, spricht man von einem trägerübergreifenden Persön- lichen Budget. Alle anderen Leistungsträger sind Beteiligte im Verfahren. Egal, welche Leistungen Sie von welchem Träger bekommen, Sie erhalten das Persönliche Budget immer aus einer Hand. Hierzu stimmen sich die Rehabilitationsträger untereinander ab.

Weitere Informationen zum Persönlichen Budget können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Das Persönliche Budget – Jetzt entscheide ich selbst!“ entnehmen oder z. B. unter www.bar-frankfurt.de nachlesen.

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