Für die Entwicklung eines Menschen sind die ersten Lebensjahre besonders wichtig. Denn in der Kindheit werden die Weichen für das spätere gesundheitliche Wohlbefinden gestellt.
Für Säuglinge und Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr sind zehn Vorsorgeuntersuchungen sowie ein umfassendes Früherkennungsprogramm (U1 bis U9 sowie die J1) gesetzlich vorgesehen.
Über den gesetzlichen Standard hinaus finden Sie im Family+ by BKK-Portal weitere Vorsorgeuntersuchungen.
Nutzen Sie auch die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (Kinderzahnprophylaxe).
Unsere Versicherten erhalten von uns eine schriftliche Benachrichtigung für bevorstehende Vorsorgeuntersuchungen. Gehen Sie mit Ihrem Kind zu den vorgesehenen Terminen Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt, auch wenn es sich normal entwickelt.
Nein. Das Krankenkassenwahlrecht gilt nur für Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie müssen lediglich Ihre Beitrittserklärung bei uns einreichen und nach unserer Bestätigung (sofern vorhanden) Ihren Arbeitgeber, Ihre zuständige Bundesagentur für Arbeit oder Ihre Hochschule darüber informieren. Ihr Beitritt ist an keine besondere Form gebunden. Am einfachsten und schnellsten geht es über So werden Sie Mitglied bei uns! Alternativ können Sie eine Beitrittserklärung auch telefonisch über unsere Servicehotline 0511 911 10 911 oder per E-Mail info@energie-BKK.de bei uns anfordern. Um die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse und alles Weitere für den Wechsel Erforderliche kümmern wir uns dann für Sie.
Als gesetzlich Krankenversicherter sind Ihre Kinder, Ihr Ehe- bzw. eingetragener Lebenspartner oder sogar Ihre Enkel unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. Vom Neugeborenen angefangen, über Kleinkind bis zum Jugendlichen (bis zum 18. Geburtstag). Alle Ihre Familienangehörigen genießen bei uns denselben Schutz. Stellen Sie dazu einfach einen Antrag zur Aufnahme in die kostenfreie Familienversicherung. Den Antrag für Ihr neugeborenes Kind können Sie sofort nach der Geburt stellen. Senden Sie hierfür die Geburtsbescheinigung gleich mit, da die Familienversicherung ab dem Tag der Geburt beginnt. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir freuen uns über Familienzuwachs.
Nein, Ihre Beitrittserklärung bei der energie-BKK reicht aus. Wir kümmern uns um alles Weitere. Unter anderem informieren wir Ihre bisherige Krankenkasse über Ihren Wechsel.
Nein. Hier findet keinerlei Prüfung statt. Dementsprechend finden Sie auf unserer Beitrittserklärung auch keinerlei Fragen hierzu.
Hier sind verschiedene Konstellationen möglich.
1) „Kündigungsverfahren“
Ein Wechsel ist zum Ende des übernächsten Monats, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Beitrittserklärung, möglich.
Beispiel:
2) „Beitrittsverfahren“
Sofern Ihr bisheriges Versicherungsverhältnis kraft Gesetzes endet, können sie grundsätzlich sofort die Krankenkasse wechseln. Die Bindungsfrist von 12 Monaten spielt hierbei keine Rolle. Sie können also auch dann eine neue Krankenkasse wählen, wenn Sie bei Ihrer aktuellen Kasse z. B. erst seit 3 Monaten versichert sind. Ein sofortiger Kassenwechsel ist meistens dann möglich, wenn Sie z. B. einen Arbeitgeberwechsel vornehmen. Hier kann mit dem nahtlosen Wechsel in ein neues Versicherungsverhältnis (bei Aufnahme der neuen Beschäftigung) eine neue Krankenkasse gewählt werden.
Sollten Sie einen Wahltarif mit Bindungsfrist abgeschlossen haben, so hat dies keine Auswirkung auf Ihr sofortiges Kassenwahlrecht.
3) „Sonderkündigungsrecht“
Sollte Ihre bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmalig erheben oder erhöhen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall sind Sie nicht an die Mindestbindungsfrist gebunden und können schon vor Ablauf der 12 Monate kündigen. Auch hier erfolgt der Wechsel zum Ende des übernächsten Monats, der auf Ihre Erklärung zum Kassenwechsel folgt.
Das Wahlrecht muss allerdings innerhalb eines vollen Zeitmonats nach Erhalt der Information über die Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes erfolgen.
Beispiel: Info durch die Krankenkasse am 20.12. Die Kündigung muss bis zum 31.01. des Folgejahres erfolgen.
Eine Ausnahme gilt aber auch hier. Wenn Sie den Wahltarif Krankengeld (§ 53 Absatz 6 SGB V) abgeschlossen haben, sind Sie an die Mindestbindungsfrist dieses Tarifes gebunden. Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen nur zu, wenn diese Frist bereits abgelaufen ist.
Alles doch zu kompliziert? Wir beraten Sie auch gern telefonisch unter unserer Servicenummer 0511 911 10 910 oder stellen Sie Ihre Frage per E-Mail an info@energie-BKK.de.
Auch hier geht es online (wie in der Frage zuvor beschrieben) am einfachsten, da die Unterlagen direkt an uns weitergeleitet werden. Ansonsten stehen aber auch folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
per Fax an: 0511 911 10 299
per E-Mail an: info@energie-BKK.de
per Post an: energie-BKK, 30134 Hannover
oder persönlich an in einem unserer Service-Center.
Auch Ihre Angehörigen sind bei uns herzlich willkommen. Durch den Kassenwechsel ergeben sich keine Änderungen für die beitragsfreie Familienversicherung. Wir benötigen lediglich die Daten Ihrer Angehörigen. Hierfür können Sie gern den Bogen Angaben zur Feststellung der Familienversicherung verwenden oder auf der Beitrittserklärung auf die mitzuversichernden Angehörigen hinweisen.
Sie erhalten dann umgehend die hierfür erforderlichen Unterlagen von uns.
per Post: energie-BKK, 30134 Hannover
per E-Mail: info@energie-bkk.de
per Online-Service App/Web
(Bei der Postanschrift handelt es sich um eine Großkundenpostfach. Die zusätzliche Angabe einer Straße ist nicht erforderlich.)
Einer der wichtigsten Vorteile der energie-BKK ist die kostenfreie Mitversicherung Ihres Ehepartners und Ihrer Kinder.
Weitere Informationen über die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Familienversicherung finden Sie hier.
Den ausgefüllten Antrag zur Aufnahme in die Familienversicherung senden Sie bitte per Post an energie-BKK, 30134 Hannover oder per Email an info@energie-bkk.de.
Über unseren Online-Service per App können Sie sicher, bequem und schnell Ihre persönlichen Daten verwalten, Dokumente hochladen, Bescheinigungen anfordern, Anträge stellen und vieles mehr! Einfach die App im AppStore oder PlayStore herunterladen und los geht’s. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Website.
Rechnungen, Quittungen, Verordnungen und weitere Unterlagen können Sie uns sicher und bequem per App, per Post an energie-BKK, 30134 Hannover oder über E-Mail an info@energie-bkk.de senden.