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Elterngeld

Das Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld. Es orientiert sich dabei am Erwerbseinkommen der Betreuungsperson des Kindes und soll finanzielle Einbußen von Eltern im ersten Jahr nach der Geburt ausgleichen.

Anspruch auf Elterngeld hat, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Eine Teilzeitarbeit mit bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich.

Das Elterngeld wird gezahlt an Erwerbstätige, Beamte, selbständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades, die Zeit für die Betreuung ihres bzw. eines neugeborenen Kindes investieren.

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