Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Ihres Beschäftigungsverhältnisses

Die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers hat Ihnen den Link zu unserem Fragebogen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen zur Verfügung gestellt. Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit für die nachfolgenden Hinweise zum Verfahren und dem Datenschutz. Die energie-BKK unterstützt die Personalabteilungen der Partnerunternehmen mit diesem Service bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen.

Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs (§ 28 o SGB IV) sind Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber und den zuständigen Sozialversicherungsträgern zur Auskunft und zur Vorlage geeigneter Unterlagen verpflichtet, die zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung Ihres Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind.

Die Teilnahme an diesem Verfahren und die Angabe der im Folgenden angeforderten Daten ist jedoch freiwillig. Ihre Zustimmung zur Datenfreigabe können Sie unter sv-beurteilung@energie-bkk.de jederzeit widerrufen. Mehr zu den von der energie-BKK verarbeiteten Daten erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ein Vertrags- oder Versicherungsverhältnis mit der energie-BKK kommt durch die Inanspruchnahme dieses Service nicht zustande.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für die Teilnahme an diesem Verfahren entscheiden und Ihren Arbeitgeber dadurch bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung Ihres Beschäftigungsverhältnisses unterstützen.

In diesem Fall füllen Sie den Fragebogen bitte sorgfältig und vollständig aus. Bitte drucken Sie den Fragebogen anschließend aus und übermitteln diesen unterschrieben an die energie-BKK

  • Per Post an energie-BKK, 30134 Hannover

Für eine gesicherte Übertragung Ihrer Daten per E-Mail empfehlen wir Ihnen die verschlüsselte Datenübermittlung per Securemail. Sie können diese Funktion über den folgenden Link kostenfrei nutzen: https://securemail.energie-bkk.de/enQsig/Mail/new

Nach erfolgter Beurteilung senden wir den Fragebogen an Ihren Arbeitgeber.

Soweit Ihre Angaben zum Beschäftigungsverhältnis mit den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen übereinstimmen, wird Ihr Arbeitgeber die Meldungen und die Beitragsberechnung zu den einzelnen Sozialversicherungszweigen entsprechend unserer Beurteilung erstellen und den Fragebogen mit Ihren und unseren Angaben zur Personalakte nehmen.

Haben Sie Fragen zum Verfahren oder zu einzelnen Punkten in dem Fragebogen? Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne unter 0511 /911 10 971 weiter!

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