Das Bild zeigt einen Rückennahaufnahme mit Akupunkturnadeln. Das Bild wird im Bereich "Akupunktur" verwendet.

Akupunktur

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Ärzte und Krankenkassen hat beschlossen, dass die Akupunkturbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird.

 

Wie funktioniert Akupunktur?

Bei der Akupunktur werden hauchdünne Nadeln an definierten Punkten des Körpers gesetzt, um Schmerzsignale zu unterbrechen, die Durchblutung zu fördern und körpereigene Heilungsprozesse zu aktivieren. In der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) werden diese Punkte auf sogenannten Meridianen verortet – Energiebahnen, die den Körper durchziehen. Moderne Forschung zeigt, dass Akupunktur messbare neurobiologische Reaktionen auslöst: So werden unter anderem schmerzlindernde Botenstoffe wie Endorphine freigesetzt.

 

Ist Akupunktur schmerzhaft?

Die meisten Patientinnen und Patienten beschreiben das Setzen der Nadeln als kaum spürbar oder als leichtes Kribbeln. Ein Schmerz wie bei einer Blutabnahme entsteht in der Regel nicht – die Nadeln sind deutlich feiner.

 

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen – hat Akupunktur für zwei spezifische Indikationen anerkannt, die seit mindestens sechs Monaten bestehen:

  • chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule
  • chronische Kniegelenksschmerzen.

 

Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen. Bei anderen Indikationen dürfen die Kosten nicht übernommen werden. Die Kosten werden über die Gesundheitskarte abgerechnet.

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FAQ

Kosten für Behandlungen bei Heilpraktikern dürfen wir nicht übernehmen. Sollten Sie den Wahltarif BudgetPlus gewählt haben, können Sie ein Teil der Kosten mit Ihrer Prämie abdecken.

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