Selbstständig und engagiert – aber mit Freude am Job! Als Unternehmer oder Freiberufler stehen Sie vor einzigartigen Herausforderungen. Ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit sind entscheidend. Die energie-BKK ist Ihre zuverlässige Begleitung, auch für Ihre Familie. Genießen Sie unsere erstklassigen Krankenversicherungsschutz, persönlichen Service und starke Leistungen. Entdecken Sie unsere vielfältigen Angebote für einen gesunden Alltag. Wir sind immer für Sie da – online oder per App, auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten.
Kurzurlaub gebucht? Vereinsbeitrag fällig? Smartwatch im Warenkorb? Ihr Wunsch geht ab jetzt auf uns! Mit unserem exklusiven Wahltarif PrämiePlus können Sie als Mitglied der energie-BKK ordentlich Geld sparen! Sollten Sie innerhalb eines Jahres nur bestimmte Leistungen benötigen, bekommen Sie von uns jährlich bis zu 400 Euro (in drei Jahren sogar bis zu 1.200 Euro). Hier können Sie Ihre Vorteile selbst berechnen!
Und keine Bange: Falls Sie doch einmal erkranken, bieten wir Ihnen Zugang zur besten medizinischen Versorgung. Denn Ihre Gesundheit ist uns wichtig.
Warum manche Menschen mehr Energie als andere haben? Ganz einfach, weil sie bei uns versichert sind. Entscheiden Sie sich doch auch einfach für uns, falls Sie noch nicht Mitglied sind. Wir legen Wert auf den persönlichen und direkten Kontakt zu unseren Versicherten und sind da, wenn wir gebraucht werden. Persönlich beantworten wir Ihnen alle Fragen zur Gesundheit. Sie erreichen uns 24/7 über unsere Service-App „Meine energie-BKK”. Wir sind die Krankenkasse, die im Blick hat, dass Sie in Ihrem Berufsleben erfolgreich und gesund sind. Jetzt Mitglied werden!
Ihre Krankschreibung (auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt) wird mittlerweile auf elektronischem Wege direkt von Ihrem behandelnden Arzt an uns übermittelt.
Sollte Ihr Arzt in Ausnahmefällen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht elektronisch übermitteln können, reichen Sie uns bitte das Exemplar für die Krankenkasse über unsere App oder per Email an info@energie-bkk.de ein. Alternativ können Sie diese auch per Post an energie-BKK, 30134 Hannover senden oder in einem unserer Servicecenter abgeben.
Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung innerhalb von einer Woche (bei Verlängerungen nahtlos) vorliegen muss, damit kein Verlust von Krankengeld droht.
per Post: energie-BKK, 30134 Hannover
per E-Mail: info@energie-bkk.de
per Online-Service App/Web
(Bei der Postanschrift handelt es sich um eine Großkundenpostfach. Die zusätzliche Angabe einer Straße ist nicht erforderlich.)
Auch Ihre Angehörigen sind bei uns herzlich willkommen. Durch den Kassenwechsel ergeben sich keine Änderungen für die beitragsfreie Familienversicherung. Wir benötigen lediglich die Daten Ihrer Angehörigen. Hierfür können Sie gern den Bogen Angaben zur Feststellung der Familienversicherung verwenden oder auf der Beitrittserklärung auf die mitzuversichernden Angehörigen hinweisen.
Sie erhalten dann umgehend die hierfür erforderlichen Unterlagen von uns.
Hier sind verschiedene Konstellationen möglich.
1) „Kündigungsverfahren“
Ein Wechsel ist zum Ende des übernächsten Monats, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Beitrittserklärung, möglich.
Beispiel:
2) „Beitrittsverfahren“
Sofern Ihr bisheriges Versicherungsverhältnis kraft Gesetzes endet, können sie grundsätzlich sofort die Krankenkasse wechseln. Die Bindungsfrist von 12 Monaten spielt hierbei keine Rolle. Sie können also auch dann eine neue Krankenkasse wählen, wenn Sie bei Ihrer aktuellen Kasse z. B. erst seit 3 Monaten versichert sind. Ein sofortiger Kassenwechsel ist meistens dann möglich, wenn Sie z. B. einen Arbeitgeberwechsel vornehmen. Hier kann mit dem nahtlosen Wechsel in ein neues Versicherungsverhältnis (bei Aufnahme der neuen Beschäftigung) eine neue Krankenkasse gewählt werden.
Sollten Sie einen Wahltarif mit Bindungsfrist abgeschlossen haben, so hat dies keine Auswirkung auf Ihr sofortiges Kassenwahlrecht.
3) „Sonderkündigungsrecht“
Sollte Ihre bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmalig erheben oder erhöhen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall sind Sie nicht an die Mindestbindungsfrist gebunden und können schon vor Ablauf der 12 Monate kündigen. Auch hier erfolgt der Wechsel zum Ende des übernächsten Monats, der auf Ihre Erklärung zum Kassenwechsel folgt.
Das Wahlrecht muss allerdings innerhalb eines vollen Zeitmonats nach Erhalt der Information über die Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes erfolgen.
Beispiel: Info durch die Krankenkasse am 20.12. Die Kündigung muss bis zum 31.01. des Folgejahres erfolgen.
Eine Ausnahme gilt aber auch hier. Wenn Sie den Wahltarif Krankengeld (§ 53 Absatz 6 SGB V) abgeschlossen haben, sind Sie an die Mindestbindungsfrist dieses Tarifes gebunden. Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen nur zu, wenn diese Frist bereits abgelaufen ist.
Alles doch zu kompliziert? Wir beraten Sie auch gern telefonisch unter unserer Servicenummer 0511 911 10 910 oder stellen Sie Ihre Frage per E-Mail an info@energie-BKK.de.
Wir sind für Sie in unseren Service-Centern persönlich erreichbar.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Beitragshöhe ist von mehreren Faktoren abhängig. Die bei der Beitragsberechnung zu beachtenden Regelungen sind jedoch identisch mit denen bei Ihrer bisherigen Krankenkasse. Bei fast allen Personenkreisen gilt, dass die Höhe des Beitrags abhängig von der Höhe der individuellen Einkünfte bemessen wird. Allerdings gilt bei diesen Einnahmen eine Mindestbemessungs- und eine Höchstbemessungsgrenze (Beitragsbemessungsgrenze). Diese Grenzen werden grundsätzlich jährlich zum 01.01. eines jeden Jahres angepasst.
Ein weiterer Faktor, der die Höhe der Beiträge mit beeinflusst, ist der zu berücksichtigende Beitragssatz (BS). Hier gibt es den ermäßigten BS (seit 2015 14,0 %), den allgemeinen BS (seit 2015 14,6 %) und gegebenenfalls einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz. Im Gegensatz zum ermäßigten BS beinhaltet der allgemeine BS den Anspruch auf Krankengeld. Einen Anspruch auf Krankengeld haben auf Wunsch auch hauptberuflich selbstständig Tätige.
Nach Eingang der Beitrittserklärung erhalten Sie diese normalerweise innerhalb von 2 Werktagen nach unserer Bestätigung. Sollten wir wider Erwarten vorher noch Fragen haben, versuchen wir Sie kurzfristig telefonisch zu erreichen. Ansonsten melden wir uns bei Ihnen per E-Mail oder per Post. In diesem Fall verzögert sich die Bestätigung ein wenig. Bei der eGK lässt sich der genaue Zeitpunkt nicht so genau bestimmen, da wir hier unter anderem auf die Bestätigung des Wechseltermins Ihrer bisherigen Krankenkasse angewiesen sind und hierauf keinen direkten Einfluss haben. Sobald Ihre bisherige Krankenkasse uns den Wechseltermin bestätigt hat und uns Ihr Lichtbild vorliegt, wird Ihre neue Krankenversicherungskarte (eGK) bestellt. Diese erhalten Sie innerhalb von 10-14 Tagen per Post.
Nein. Hier findet keinerlei Prüfung statt. Dementsprechend finden Sie auf unserer Beitrittserklärung auch keinerlei Fragen hierzu.
Derzeit beträgt die gesetzliche Bindungsfrist 12 Monate. Sofern Sie einen Wahltarif in Anspruch nehmen, kann dies die Bindungsfrist verlängern oder Ihr Sonderkündigungsrecht ausschließen. Bei Beendigung Ihrer Mitgliedschaft, z. B. bei Beendigung Ihrer Beschäftigung erlischt die Bindungsfrist automatisch.
Auch das geht online (wie in der Frage zuvor beschrieben) am einfachsten, da die Unterlagen direkt an uns weitergeleitet werden. Ansonsten stehen Ihnen noch folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
per Fax an: 0511 911 10 299
per E-Mail an: info@energie-BKK.de
per Post an: energie-BKK, 30134 Hannover
oder persönlich in einem unserer Service-Center.