Mit dem geplanten „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ sollen die Krankenkassen im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlastet werden. Das liegt über der erwarteten Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro und soll neue Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern. Ursprünglich waren allerdings 19,6 Milliarden Euro Einsparungen vorgesehen. Die ursprünglich angestrebte vollständige Schließung der Finanzierungslücken bis 2030 wäre nach aktuellem Stand in den Jahren 2029 und 2030 voraussichtlich nicht mehr erreichbar.
Den größten Teil der Einsparungen sollen Praxen, Kliniken und Pharmahersteller tragen. Für 2027 sind dort Entlastungen von 11,2 Milliarden Euro vorgesehen. Das entspricht rund 69 Prozent der gesamten Sparsumme.
Einsparungen sind vorgesehen bei:
Die seit 22 Jahren geltenden Zuzahlungen für verschriebene Medikamente sollen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro steigen. Danach sollen die Beträge jährlich angepasst werden.
Homöopathische Leistungen sollen künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Die bislang alle zwei Jahre mögliche Hautkrebs-Vorsorge für Erwachsene ohne Symptome soll überprüft werden.
Die Festzuschüsse für Zahnersatz sollen um 10 Prozentpunkte sinken. Die bisherigen Härtefallregelungen sollen aber bestehen bleiben.
Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 zusätzlich um 300 Euro steigen. Aktuell liegt sie bei 5.812,50 Euro brutto im Monat. Bis zu dieser Grenze werden Beiträge fällig, darüber hinaus nicht mehr.
Die kostenlose Mitversicherung soll begrenzt werden. Sie soll weiterhin gelten für:
Ab 2028 sollen andere Mitglieder mit mitversicherten Ehepartnern einen Zuschlag von 2,5 Prozent ihres Einkommens zahlen. Ursprünglich waren 3,5 Prozent vorgesehen.
Eine zunächst geplante pauschale Kürzung des Krankengelds wird nun doch nicht umgesetzt.
Vor bestimmten Eingriffen soll künftig verpflichtend eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden. Ziel ist es, unnötige Operationen zu vermeiden – etwa beim Einsatz von künstlichen Kniegelenken.
Bei längeren Erkrankungen soll künftig eine Teilkrankschreibung möglich sein – wenn Beschäftigte und Arbeitgeber zustimmen. Vorgesehen sind Modelle mit 25, 50 oder 75 Prozent der regulären Arbeitszeit.
Auch an anderen Stellen soll gespart werden:
Ärztinnen, Ärzte und Kliniken sollen bei Vergütungssteigerungen begrenzt werden. Für Praxen sollen bei bestimmten Leistungen Zahlungen außerhalb der Honorarbudgets wegfallen. Pharmaunternehmen sollen stärker in Rabattverträge eingebunden werden. Auch bei Apotheken ist ein höherer Rabatt vorgesehen. Bei den Krankenkassen selbst sollen Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzt werden.
Für die Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern soll es künftig zwar etwas mehr Steuergeld geben: zunächst 250 Millionen Euro im Jahr 2027, danach soll der Betrag schrittweise steigen.
Die bisherige Pauschale des Bundes deckt allerdings die tatsächlichen Kosten nicht. Laut Expertenkommission entstehen den Krankenkassen dadurch Ausgaben von rund 12 Milliarden Euro pro Jahr, die eigentlich aus dem Bundeshaushalt getragen werden müssten.
Gleichzeitig soll der reguläre Bundeszuschuss an die Krankenkassen gekürzt werden: von bisher 14,5 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro jährlich – und das für den Zeitraum von 2027 bis 2030. Dagegen protestieren die Kassen deutlich.
Ab 2028 soll außerdem eine Zuckerabgabe auf gesüßte Getränke wie Cola oder Limonade eingeführt werden. Dafür ist ein separates Gesetz vorgesehen. Die erwarteten Mehreinnahmen von rund 450 Millionen Euro pro Jahr sollen an die gesetzlichen Krankenkassen fließen.
Einen Kommentar von unserem Vorstand Torsten Dette zur Gesundheitsreform lest ihr im nächsten Beitrag des Newsletters.