Der GKV-Spitzenverband hat aktuell darüber informiert, dass die überwiegende Anzahl der Anträge auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von Arbeitgebern und Bevollmächtigten weiterhin auf dem herkömmlichen Weg gestellt werden (z.B. durch Anruf, E-Mail, Brief), obwohl es ein elektronisches Verfahren gibt. Der GKV-Spitzenverband wirbt aufgrund von Vorteilen für Arbeitgeber für die Nutzung des elektronischen Verfahrens.