Weitere Änderungen ab 1. Juli 2025
Sie können sofort Ersatzpflege bekommen. Die Pflegeperson muss Sie nicht schon 6 Monate lang zu Hause gepflegt haben.
Sie haben dadurch einen Anspruch von 8 Wochen (bisher 6 Wochen) Ersatzpflege pro Kalenderjahr. So lange wird die Hälfte des Pflegegelds weitergezahlt.
Leistungen, die Sie bis zum 30. Juni 2025 bekommen haben, werden anschließend auf den gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet.
Noch mehr Informationen Rund um das Thema Pflegeversicherung finden Sie auf unserer Webseite.