KUG: Ab 2026 greift wieder die Regelbezugsfrist

Ab dem kommenden Jahr 2026 ist der Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG) wieder für maximal 12 Monate möglich.

Zum 1. Januar 2025 wurde aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld per Rechtsverordnung durch die Bundesregierung von zwölf auf bis zu 24 Monate erhöht worden.

Die Regelung ist jedoch nur befristet gültig und läuft zum 31. Dezember 2025 aus.

Ab dem 1. Januar 2026 gilt wieder die reguläre maximale gesetzliche Bezugsdauer von zwölf Monaten (§ 104 SGB III).

Auch Betriebe, die bis zum 31. Dezember 2025 noch nicht die vollen 24 Monate ausgeschöpft haben, können ab dem 1. Januar 2026 daher nur noch Kurzarbeitergeld für ihre Arbeitnehmer beziehen, wenn sie die reguläre Bezugsdauer von zwölf Monaten noch nicht ausgeschöpft haben.

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