Arbeitsmarktstärkungsgesetz und Aktivrente

Mit mehreren Maßnahmen wie der sogenannten Aktivrente will die Bundesregierung mit dem Arbeitsmarktstärkungsgesetz die Bevölkerung motivieren, länger zu arbeiten. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu einen Referentenentwurf erstellt.

Aktivrente

Mit einem Freibetrag von 2.000 Euro monatlich soll ein Anreiz geschaffen werden, damit Arbeitnehmer über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeiten. Die Aktivrente soll nur für Arbeitnehmer gelten, nicht für Selbstständige.

Bedingung für den monatlichen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro ist, dass der Arbeitnehmer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat. Das bedeutet, dass alle, die vorher in den Ruhestand gehen, dieses Angebot nicht nutzen können. Beschäftigte sollen das Angebot also erst ab dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters nutzen können und nicht bei einem vorgezogenen Ruhestand. Durch die Berücksichtigung der Übergangsregelung wird allerdings auch die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze bis zum Jahrgang 1964 im Jahr 2031 entsprechend berücksichtigt.

Steuerfreie Überstundenzuschläge

Der Referentenentwurf für das Arbeitsmarktstärkungsgesetz enthält neben der Aktivrente noch weitere Maßnahmen. So sollen Überstundenzuschläge künftig steuerfrei werden, sofern sie 25 Prozent des Grundlohns nicht übersteigen. Beitragsfreiheit soll dabei allerdings nicht bestehen.

Steuerfreie Teilzeitaufstockungsprämie

Außerdem sollen Anreize für Teilzeitbeschäftigte geschaffen werden, ihre Arbeitszeit aufzustocken. Einmalige Prämienzahlungen für die Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 4.500 Euro sollen von der Steuer befreit werden.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat.