Die geplante Regelung wirft vorab so mancherlei Fragen auf. So heißt es schon im Koalitionsvertrag, dass Fehlanreize und Mitnahmeeffekte bei der Neuregelung vermieden werden sollen. Deshalb soll noch insbesondere
die Nichtanwendbarkeit der Regelung bei Renteneintritten unterhalb der Altersgrenze für die Regelaltersrente,
die Beschränkung der Regelung auf Einkommen aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und
die Anwendung des sog. Progressionsvorbehalts, der bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung der Arbeitnehmer zum Ansatz kommen würde,
geprüft werden.
Erste Stimmen aus der Praxis
In der Praxis werden schon Stimmen laut: Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat am 5. Mai 2025 eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der das positive Ziel der Koalitionspartner anerkannt wird. Steuerliche Anreize könnten helfen, ältere Menschen in Arbeit zu halten. Unternehmen bekämen damit ein Instrument an die Hand, um gerade schwer ersetzbare Fachkräfte über den Renteneintritt hinaus beschäftigen zu können.
Die Politik sollte hierbei nach Ansicht des DStV jedoch nicht zwischen Unternehmern sowie Selbstständigen auf der einen und abhängig Beschäftigten auf der anderen Seite differenzieren, sondern gleiche Regelungen schaffen.
Bemängelt wird vom DStV, dass Arbeitnehmer, die nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, gleichwohl erst das gesetzliche Rentenalter erreicht haben müssen, bevor sie von der Steuerfreiheit profitieren können.
Die Einführung der geplanten Aktivrente und ob dabei vom Gesetzgeber die Vorschläge aus der Praxis berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten.