Nach dem Mutterschutzgesetz dürfen schwangere Arbeitnehmerinnen vor und nach der Geburt nicht arbeiten. In dieser Zeit erhalten sie weiter ihren durchschnittlichen Nettolohn. Mit dem Mutterschutzrechners können Sie die genauen Fristen einfach selbst berechnen.
Die Mutterschutzfrist beginnt idR 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen danach.
Vor der Geburt dürfen Schwangere nur arbeiten, sofern sie es ausdrücklich möchten. Nach der Geburt gilt ein striktes Beschäftigungsverbot.
Berechnen Sie jetzt mit dem Mutterschutz-Rechner Ihre individuellen Fristen.
Falls eine der drei Optionen (Mehrlingsgeburt, Med. Frühgeburt, Behinderung) zutrifft, geben Sie dies bitte an, da sich in diesem Fall das Ende der Mutterschutzfrist von 8 auf 12 Wochen verlängert.
Mehrlingsgeburt:
Med. Frühgeburt:
Behinderung:
Schriftgröße
Darstellung