Jeder unserer Versicherten, der die ePA über die „Meine energie-BKK ePA“ App oder ab 1. Oktober 2023 unsere neuen Online-Service-App „Meine energie-BKK“ nutzt, hat somit eine sogenannte GesundheitsID. Ihre GesundeitsID haben Sie auf eigenen Wunsch angelegt – einmal angelegt ist sie der Schlüssel zur digitalen Gesundheitswelt Ihrer energie-BKK und zukünftigen Entwicklungen im Gesundheitswesen.
Inhalt
Allgemeine Infos für alle Anwender
Wichtige Infos für Android-Nutzer
Was ändert sich ab 15. Dezember 2023 in Ihrer ePA?
Die Anmeldung mittels Ihrer Login-Daten und Ihrem App-Code (und Gerätebindung) funktioniert so wie bisher – mit der Einschränkung, dass keine Biometrie (Gesichtserkennung/Fingerabdruck) mehr verwendet werden kann (d. h. der Versicherte muss bei jeder Anmeldung den App-Code eingeben). Alternativ können Sie sich mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und PIN oder der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises anmelden. Sie entscheiden, welche Anmeldeoption Sie nutzen möchten.
Ihre GesundheitsID muss aus Sicherheitsgründen regelmäßig (spätestens nach sechs Monaten) mit Ihrer eGK und PIN, mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder einem Identifikationsverfahren durchgeführt werden. Sie werden zur gegebenen Zeit in Ihrer ePA-App dazu aufgefordert. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie in dem nachfolgenden Video:
Warum brauche ich eine GesundheitsID?
Eine GesundheitsID ist wichtig, damit Sie digitale Dienste im Gesundheitswesen sicher nutzen können. Sie wird benötigt, um Sie als Versicherten zu authentifizieren, wenn Sie beispielsweise eine elektronische Patientenakte (ePA) einrichten möchten. Die Registrierung für die GesundheitsID ist freiwillig und ermöglicht Ihnen, in Zukunft Gesundheitsservices bequem und sicher über Ihr Smartphone zu nutzen.
Warum sind die Hürden der Nutzung für Ihre GesundheitsID so hoch? Wieso reicht keine Gesichtserkennung aus, wie beispielsweise bei meiner Banking-App?
Die Sicherheitsanforderungen für den Umgang mit Gesundheitsdaten sind besonders hoch, da der Schutz sensibler Gesundheitsinformationen eine hohe Priorität hat. Anders als im Finanzbereich können verlorene Gesundheitsdaten nicht einfach ersetzt werden, und das Schadenspotenzial lässt sich wirtschaftlich nicht beziffern. Deshalb sind besondere Schutzmaßnahmen notwendig, die auch von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgeschrieben werden.
Ausschließlich für Android-Nutzer gibt es eine weitere Besonderheit. Seit Anfang Dezember haben wir diese über eine Push-Benachrichtigung über die Bereitstellung der neuen ePA-App zum 15. Dezember 2023 informiert.
Warum gibt es Android-Nutzer eine neue ePA-App?
Die Einführung der neuen ePA-App ab dem 15. Dezember 2023 in einem aktualisierten Dateiformat ist notwendig, da Google z