Wunsch- und Wahlrecht

Wie wird die Reha-Einrichtung ausgewählt?

Vorrangig belegen wir unsere qualifizierten Vertragskliniken. Sie können uns aber auch gerne Wünsche zu einer bestimmten Rehabilitationseinrichtung nennen. Wir prüfen, ob diesen Wünschen entsprochen werden kann. Dabei wird auch Ihre persönliche Lebens- und Familiensituation beachtet.

 

Wichtig ist jedoch immer, dass das Rehabilitationsziel in der von Ihnen gewählten Rehabilitationseinrichtung mit der gleichen Wirkung und in der gleichen Qualität erreicht werden kann, wie in der Einrichtung, die Ihre Krankenkasse ausgewählt hätte.

 

Sollte für Ihre Auswahl einer teureren Einrichtung kein ausreichender Grund vorliegen, kann diese dennoch ausgewählt werden, wenn sie medizinisch geeignet ist und über einen Versorgungsvertrag verfügt. In diesem Fall sind ggf. die Mehrkosten zur Hälfte durch Sie selbst zu tragen. Die gesetzliche Zuzahlung ist davon unabhängig zu leisten.

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