Versicherte der energie-BKK profitieren von einer schnellen und umfassenden Betreuung. Manchmal tauchen jedoch Fragen auf. Daher haben wir für Sie hier Antworten auf die Fragen zusammengefasst, welche uns häufig telefonisch gestellt werden. Selbstverständlich freuen wir uns weiterhin auf Ihren Anruf über unsere Servicehotline 0511 911 10 911.
Unsere Vertragskliniken bieten oftmals einen eigenen Transportservice an. Sie werden dann von zu Hause abgeholt und direkt in die Klinik gebracht. Ob Ihre Kurklinik einen Abholservice hat, teilen wir Ihnen in der Genehmigung mit. Die Kosten für eine selbst organisierte An- und Abreise können wir in solchen Fällen grundsätzlich nicht erstatten.
Bei Kliniken ohne Abholservice übernehmen wir die Kosten des medizinisch notwendigen Verkehrsmittels abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen. Haben Sie dazu Fragen? Melden Sie sich gerne telefonisch unter 0511 911 10 941 bei uns.
An den Gepäckkosten beteiligen wir uns, wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen und die Rechnung dafür vorlegen.
Wir arbeiten mit Vertragskliniken in ganz Deutschland zusammen und suchen Ihnen in Absprache mit dem Sozialdienst des Krankenhauses eine geeignete Klinik aus. Die energie-BKK legt großen Wert auf Kundenservice und Qualität. Die Ansprüche an unsere Leistungserbringer sind dementsprechend hoch. Um unseren hohen Standard zu erhalten, werten wir die individuellen Erfahrungen unserer Versicherten anhand eines Fragebogens nach erfolgter Anschlussrehabilitation aus.
Wir arbeiten mit Vertragskliniken in ganz Deutschland zusammen und suchen Ihnen eine geeignete Klinik aus. Die energie-BKK legt großen Wert auf Kundenservice und Qualität. Die Ansprüche an unsere Leistungserbringer sind dementsprechend hoch. Um unseren hohen Standard zu erhalten, werten wir die individuellen Erfahrungen unserer Versicherten anhand eines Fragebogens nach erfolgter Rehabilitation aus.
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten einen gesetzlichen Eigenanteil von 10 Euro je Kalendertag, maximal für 28 Tage im Kalenderjahr. Stationäre Krankenhausaufenthalte werden dabei angerechnet.
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag. Die Zuzahlung ist auf 42 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
Eine Wiederholung der Rehabilitation ist bei medizinischer Notwendigkeit nach Ablauf von vier Jahren möglich. Für eine vorzeitige Wiederholung muss ein dringender medizinischer Grund vorliegen.
Eine Rehabilitation kann nötig sein, wenn Sie durch eine Krankheit körperlich, geistig oder seelisch stark beeinträchtigt sind und dadurch voraussichtlich dauerhaft im Alltag eingeschränkt werden oder es bereits sind.
Eine stationäre Rehabilitation wird verordnet, wenn eine Vorsorgekur oder ambulante Rehabilitation aus medizinischen Gründen nicht ausreicht und ambulante Maßnahmen am Wohnort bereits ausgeschöpft worden sind.
Damit Ihre Krankenkasse die Kosten Ihrer Rehabilitationsmaßnahme trägt, müssen Sie gesetzlich krankenversichert sein. Ihre Krankenkasse prüft zunächst, ob ein anderer Leistungsträger vorrangig zuständig ist. Bei Erwerbstätigen finanziert z. B. die Rentenversicherung notwendige Rehabilitations-leistungen. In der Regel fallen Reha-Leistungen für Rentnerinnen und Rentner, Mütter oder Väter mit Kindern sowie für Pflegebedürftige in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme bewilligt werden kann:
esen Vordruck stellt der Arzt aus, wenn nicht klar ist, ob die Rentenversicherung oder die Krankenversicherung für Ihre Rehabilitation zuständig ist. Haben Sie ein solches Formular erhalten? Reichen Sie es gerne bei uns ein, wir werden die Zuständigkeit für Sie klären und Ihnen den entsprechenden Antrag zusenden.
Ein Vorteil ist, dass neu Erlerntes gleich im Alltag erprobt werden kann. Bei Bedarf können Familienangehörige in die Therapie einbezogen werden. Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr Arzt kann den Rehabilitationsprozess beobachten und Sie anschließend nahtlos weiter betreuen.
Die Anschlussrehabilitation erfolgt im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Eltern und Angehörige chronisch kranker oder schwerstkranker Kinder und Jugendliche können im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder stationäre Rehabilitation mit der weiteren Versorgungssituation überfordert sein. Die sozialmedizinische Nachsorge bietet den betroffenen Familien „Hilfe zur Selbsthilfe“ auf dem Weg von der Klinik in die weitere ambulante Versorgung. Das Nachsorge-Team unterstützt und berät die Familie bei der weiteren medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Versorgung des Kindes. Ziel dieser Leistung ist es, Krankenhausaufenthalte zu verkürzen bzw. eine erneute stationäre Aufnahme zu vermeiden.
Zum Abschluss Ihrer Rehabilitation wird in einem Gespräch erörtert, inwieweit ihre individuellen Rehabilitationsziele erreicht werden konnten. Dabei wird auch über eigenverantwortliche Maßnahmen und nachgehende Leistungen gesprochen, die den Rehabilitationserfolg langfristig sichern sollen. Diese Empfehlungen werden ebenso wie der Verlauf und die Ergebnisse der Reha in einem Entlassungsbericht festgehalten. Der Bericht wird Ihnen anschließend zur Verfügung gestellt.
Soweit im Einzelfall erforderlich, wirken Rehabilitationseinrichtung und Ihre Krankenkasse im Rahmen eines Entlassungsmanagements zusammen, um eine nahtlose Versorgung mit Hilfsmitteln, Arzneimitteln und pflegerischer Unterstützung innerhalb der ersten Tage nach Ihrer Entlassung sicherzustellen.
Grundsätzlich soll eine Rehabilitation Menschen, die in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind, in die Lage versetzen, wieder am alltäglichen Leben teilzuhaben. Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit sollen abgewendet, beseitigt, gemindert oder ausgeglichen werden. Eine Verschlimmerung gilt es zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.
Welche individuellen Ziele mit Ihrer Rehabilitation verfolgt werden, besprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt. Individuelle Reha-Ziele können z. B. sein:
Die abschließende Festlegung Ihrer individuellen Reha-Ziele erfolgt gemeinsam mit Ihnen in der Rehabilitationseinrichtung. Darauf aufbauend wird Ihr Rehabilitations-/Therapieplan zusammengestellt.
Die medizinische Rehabilitation kombiniert eine Vielzahl von Behandlungselementen aus unterschiedlichen Disziplinen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln, Heilmittel einschließlich Physio-, Sprach- und Ergotherapie, Psychotherapie, Schmerzbewältigungsverfahren, Entspannungsverfahren sowie weitere Hilfen zur Krankheitsbewältigung.
Die Behandlungen und Therapien sollen ganzheitlich wirken. Sie sind auf Ihre Erkrankung abgestimmt und individuell gestaltet. Die Rehabilitation soll Ihre bestehenden Beschwerden lindern und Ihnen darüber hinaus aufzeigen, wie Sie auch mit verbleibenden Einschränkungen Ihren Alltag selbstständig meistern können.
Unsere Vertragskliniken bieten oftmals einen eigenen Transportservice an, der mit dem Krankenhaus abgestimmt wird. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Krankenhaus ein Transportunternehmen beauftragen. Sollten Sie von zu Hause aus zur Rehabilitation fahren, kontaktieren Sie uns gerne unter unserer Servicehotline 0511 911 10 941, damit wir mit Ihnen den Transport planen können.
Eine Anschlussrehabilitation folgt unmittelbar auf Ihren Krankenhausaufenthalt. Während der Akutbehandlung schickt uns der Sozialdienst des Krankenhauses Ihren Antrag zu und wir kümmern uns gemeinsam darum, dass Sie bei medizinischer Notwendigkeit an einer ambulanten oder stationären Anschlussrehabilitation teilnehmen können. Weitere Informationen zum Thema Rehabilitation finden Sie hier und als Information in Leichter Sprache in diesem Merkblatt.
Bitte besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, ob dieser bei Ihrem Erkrankungsbild eine Rehabilitation für medizinisch sinnvoll hält.
Wenn Sie bereits Rentner sind, wird Ihr Arzt Ihnen das Muster 61 B-E ausstellen, welches in der Regel in den Arztpraxen vorliegt.
Stehen Sie in einem Beschäftigungsverhältnis oder sind Sie bei der Agentur für Arbeit gemeldet, ist die Deutsche Rentenversicherung für Ihre medizinische Rehabilitation zuständig.
Bitte melden Sie sich gerne telefonisch unter 0511 911 10 941 bei uns, wenn Unklarheiten über den zuständigen Rehabilitationsträger bestehen.
Die Empfehlung für eine medizinische Rehabilitation kann auch im Rahmen einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) ausgesprochen werden. Ihre Pflegekasse schickt Ihnen in diesem Fall die Rehabilitationsempfehlung zu und informiert mit Ihrer Zustimmung den zuständigen Rehabilitationsträger – zumeist Ihre Krankenkasse – über den bestehenden Bedarf. Ein weiterer Antrag oder eine ärztliche Verordnung sind nicht erforderlich. Die Mitteilung gilt kraft Gesetzes als Antragstellung.
In der Regel wird eine Anschlussrehabilitation für drei Wochen genehmigt. Sollte eine medizinische Notwendigkeit für eine Verlängerung vorliegen, wird ein entsprechender Antrag direkt von der Rehabilitationsklinik an uns gestellt.