Haushaltshilfe

Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe und Kinderbetreuung?

Der Rehabilitationsträger übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe und für Kinderbetreuung, wenn folgende drei Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie können Ihren Haushalt oder die Kinderbetreuung wegen der Teilnahme an der Rehabilitation nicht weiter übernehmen.
  • Auch eine andere im Haushalt lebende Person kann diese Arbeiten nicht übernehmen

Die Kostenübernahme für die Haushaltshilfe oder für Kinderbetreuung müssen Sie beantragen, bevor Sie die Unterstützung in Anspruch nehmen.

 

Wenn keine medizinischen Einwände bestehen, können Sie Ihr Kind unter Umständen auch in die Rehabilitationseinrichtung mitnehmen.

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