Schwangerschaftsabbruch – Umfassende Informationen & Unterstützung

Wir wissen, dass ein Schwangerschaftsabbruch eine sehr persönliche und oft belastende Entscheidung ist. Deshalb möchten wir Sie hier über alle wichtigen Informationen zum Ablauf, den gesetzlichen Vorgaben, den Kostenübernahmen und wie wir Sie in dieser Situation unterstützen können informieren.

Gesetzliche Beratungspflicht & Ablauf

Gesetzliche Beratungspflicht vor dem Schwangerschaftsabbruch
Vor einem Schwangerschaftsabbruch ist eine verpflichtende Beratung in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle notwendig. Ziel ist es, Sie umfassend zu unterstützen – ergebnisoffen und wertfrei.
Wichtig: Zwischen Beratungsgespräch und Eingriff müssen mindestens 3 Tage Bedenkzeit liegen. Nach der Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie bei Ihrem Arzt vorlegen.

Ablauf des Abbruchs
Der Eingriff darf nur von zugelassenen Praxen durchgeführt werden. Welche Methode – medikamentös oder operativ – bei Ihnen in Frage kommt, wird individuell im Gespräch geklärt, abhängig von Ihrer Schwangerschaftswoche und Ihrer persönlichen Situation.

Wer übernimmt die Kosten?

Kostenübernahme bei medizinischer oder kriminologischer Indikation
Die energie-BKK übernimmt die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Medizinische Indikation: Gefahr für Leben oder Gesundheit der Schwangeren
  • Kriminologische Indikation: Schwangerschaft infolge einer Vergewaltigung

 

In diesen Fällen werden alle Kosten direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet.

Kostenübernahme bei Abbruch auf eigenen Wunsch
Sollte kein medizinischer oder kriminologischer Grund vorliegen, müssen die Kosten selbst getragen werden. Bei finanzieller Bedürftigkeit können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Wir beraten Sie gern individuell hierzu oder Sie erhalten hier weitere Informationen.

Übersenden Sie uns dazu bitte den ausgefüllten Antrag auf Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch, über unsere Service-App, per E-Mail oder per Post. Alternativ können Sie den Antrag auch persönlich in einem unserer Service-Center Geschäftsstellen abgeben.

Selbstzahlung bei Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch

Wenn keine Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vorliegen oder Sie den Eingriff auf eigenen Wunsch vornehmen lassen, tragen Sie die Kosten selbst.
Die Behandlungskosten liegen in der Regel zwischen 300 und 600 Euro, abhängig von Methode und Praxis.

Kommunikation & Datenschutz: Kontaktaufnahme per E-Mail

Möchten Sie mit uns per E-Mail kommunizieren?
Dann benötigen wir dafür Ihre Einwilligung aus Datenschutzgründen.
Laden Sie sich hier die Einverständniserklärung zur Kommunikation per E-Mail herunter. Senden Sie und diese bitte ausgefüllt und unterschrieben, über unsere Service-App, per E-Mail oderper Post.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da!

Unsere erfahrenes Team berät Sie diskret, einfühlsam und vertraulich.
Gerne können Sie uns über unsere Servicehotline 0511 911 10 911 anrufen oder besuchen Sie und in einem unserer Service-Center.
Weitere Informationen finden Sie auch im Informationsportal des BiÖG.

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FAQ

Um mögliche Risiken und eventuelle Veränderungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können, bieten wir Ihnen während der Schwangerschaft Vorsorgeuntersuchungen gemäß der Mutterschaftsrichtlinien an – für eine größere Sicherheit von Mutter und Kind. Die Ergebnisse werden in der Regel in Ihrem Mutterpass festgehalten.

Neben der Mutterschaftsvorsorge übernehmen wir auch die Kosten für Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei- und Heilmittel sowie die Pflegekosten im Krankenhaus oder zu Hause, ggf. einschließlich häuslicher Pflege und Haushaltshilfe. Darüber hinaus beteiligen wir uns an Kursen zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen bezuschussen wir je Schwangerschaft weitere ärztlich verordnete Vorsorgeleistungen:

  • Kostenübernahme für
    • Hebammenhilfe und ärztliche Betreuung
    • Arznei- und Heilmittel
    • Pflegekosten im Krankenhaus oder zu Hause
    • Ggf. häusliche Pflege- und Haushaltshilfe
    • Kurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik. Diese werden von den Hebammen direkt mit uns abgerechnet.

    300 Euro zusätzlich für ärztlich verordnete Mehrleistungen

    • Toxoplasmosetest (inkl. zweitem Test bei Bedarf)
    • B-Streptokokken-Test
    • pH-Messstäbchen für Selbsttests (bei Teilnahme an unserem BabyCare-Programm)
    • Ringelröteln- & Windpockentest
    • Biomarker für Präeklampsie
    • Zytomegalie-Test
    • nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Folsäure, Jod, Vitamin B12, Eisen & Magnesium.

Die Bezuschussung der genannten Vorsorgeleistungen sowie die Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln erfolgt gegen Vorlage von spezifizierten Originalrechnungen und ärztlichen Verordnungen.

 

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