Das Bild zeigt einen Detailausschnitt, bei dem eine Person, einem Kind eine osteopathische Behandlung gibt und mit den Händen auf den Rücken einwirkt. Das Bild wird im Bereich "Osteopathie" verwendet.

Osteopathie

Zusatzleistung

Das Wichtigste über Osteopathie-Leistungen der energie-BKK in Kürze:

  • Zuschuss für Erwachsene und Kinder ab 1 Jahr: bis zu 3 Behandlungen/Jahr, je bis zu 30 Euro Zuschuss
  • Zuschuss für Babys im ersten Lebensjahr: bis zu 8 Behandlungen, je bis zu 60 Euro Zuschuss
  • Voraussetzung: ärztliche Verordnung, Originalrechnung, Behandlung durch qualifizierten Osteopathen
  • Osteopathie ist keine gesetzliche Pflichtleistung – der Zuschuss ist eine freiwillige Zusatzleistung der energie-BKK

 

Wann ist Osteopathie eine sinnvolle Therapie-Ergänzung?

Wer unter chronischen Rückenschmerzen, Gelenkbeschwerden oder anderen Problemen des Bewegungsapparats leidet, kennt oft den langen Weg durch Facharztpraxen und Physiotherapie – ohne nachhaltigen Erfolg. In solchen Situationen kann eine osteopathische Behandlung eine sinnvolle Ergänzung sein.

Die Osteopathie betrachtet den menschlichen Körper als Einheit: Statt einzelne Symptome zu behandeln, sucht sie nach den Ursachen der Beschwerden – durch gezielte manuelle Techniken, die Spannungen lösen und gestörte Funktionen im Körper wieder ins Gleichgewicht bringen.

 

Wie hoch ist der Osteopathie-Zuschuss der energie-BKK?

Die energie-BKK unterstützt ihre Versicherten über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus mit einem Zuschuss für osteopathische Behandlungen:

Patienten Behandlungen pro Kalenderjahr Zuschuss pro Termin
Erwachsene und Kinder ab 1 Jahr für bis zu 3 bis zu maximal 30 Euro
Babys im ersten Lebensjahr für bis zu 8 bis zu maximal 60 Euro

 

 

Welche Voraussetzungen gelten für die Erstattung von Osteopathie-Kosten?

Damit wir die Kosten bezuschussen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ärztliche Verordnung liegt vor
  • Spezifizierte Originalrechnung des Behandlers ist vorhanden
  •  Die Behandlung wurde durch einen qualifizierten Osteopathen durchgeführt

 

Nutzen Sie zur Beantragung gerne unsere Vorlage der energie-BKK.

 

Wie finde ich einen qualifizierten Osteopathen?

Einen zertifizierten und qualifizierten Osteopathen in Ihrer Nähe finden Sie über folgende Verbände:

 

Hinweis: Aufgrund bislang fehlender belastbarer wissenschaftlicher Studien lässt sich die Wirksamkeit der Osteopathie nicht für alle Anwendungsbereiche eindeutig belegen. Sie ist daher kein Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs der GKV. Genau deshalb handhaben Krankenkassen die Bezuschussung unterschiedlich – die energie-BKK übernimmt – unter bestimmten Voraussetzungen – die Kosten freiwillig als Zusatzleistung

 

Wie reiche ich meine Osteopathie-Rechnung ein?

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FAQ

Bei Behandlungen der Osteopathie erstatten wir Ihnen drei mal pro Jahr, maximal 30 Euro der Kosten pro Behandlung. Voraussetzung für die Kostenbeteiligung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Behandlung durch einen qualifizierten Osteopathen/Arzt oder Mitglied eines Berufsverbands der Osteopathen durchgeführt wird. Nutzen Sie gern zur Bestätigung diese Vorlage der energie-BKK und senden uns die Unterlagen über unsere App „Meine energie-BKK„. 

Rechnungen für Heilpraktiker hingegen dürfen wir nicht übernehmen. 

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