Eine Frau hält ein Baby auf dem Arm und küsst es auf die Stirn.

Neugeborenen-Screening

Das Wichtigste über das Screening in Kürze:

  • Bei einem auffälligen Screening-Ergebnis meldet sich das Labor jetzt innerhalb von 72 Stunden direkt bei den Eltern – statt wie bisher über die Geburtsklinik.
  • Ein neues Erinnerungssystem sorgt dafür, dass Nachuntersuchungen nach der U2 nicht vergessen werden.
  • Die Leistung ist gesetzlich verankert und für alle Neugeborenen kostenfrei; Unterlagen reichen Sie per App, E-Mail oder Post ein.

 

Das Neugeborenen-Screening kann seltene angeborene Krankheiten wie spinale Muskelatrophie (SMA) oder Mukoviszidose frühzeitig erkennen. Doch was passiert, wenn ein Ergebnis auffällig ist? Bisher wurden die Eltern oft erst mit Verzögerung informiert. Das ändert sich jetzt!

Screening-Labore kontaktieren die Eltern selbst, wenn ein auffälliger Befund vorliegt – und das innerhalb von 72 Stunden. So können notwendige Untersuchungen schneller eingeleitet und betroffene Kinder frühzeitig behandelt werden.

 

Was ändert sich, wenn das Neugeborenen-Screening ein auffälliges Ergebnis zeigt?

Beim Screening auf angeborene Erkrankungen werden aus der Ferse des Neugeborenen am zweiten oder dritten Lebenstag – also in der Regel bei der zweiten Vorsorgeuntersuchung (U2) – einige Blutstropfen gewonnen und auf eine spezielle Filterpapierkarte gegeben. Diese Trockenblutkarte wird zur Analyse sofort zu einem Screening-Labor geschickt.

Früher Jetzt
Die Geburtsklinik erhält Ergebnis und informiert Eltern – Zeitverzug möglich Das Labor ruft Eltern innerhalb von 72 Std. direkt an, erklärt nächste Schritte, vermittelt an Spezialisten

 

Was passiert, wenn ein Nachuntersuchungstermin verpasst wird?

Zusätzlich gibt es nun ein Erinnerungssystem, um sicherzustellen, dass keine Nachuntersuchung vergessen wird. Falls Eltern einen Kontrolltermin versäumen, werden sie erneut kontaktiert. So wird sichergestellt, dass auffällige Befunde ernst genommen und weiter überprüft werden.

 

Was bedeutet das für Eltern?

  • Schnellere Benachrichtigung bei auffälligen Ergebnissen
  • Bessere Unterstützung durch direkte Ansprechpartner*in im Labor
  • Mehr Sicherheit durch das Erinnerungsmanagement

 

Diese Neuerung soll Eltern in einer ohnehin belastenden Situation entlasten und sicherstellen, dass betroffene Kinder so früh wie möglich die notwendige Behandlung erhalten. Das erweiterte Neugeborenen-Screening ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und steht allen Eltern zur Verfügung: Mehr Details gibt es in den Versicherteninformationen des Gemeinsamen Bundesausschusses:

 

So übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen:

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FAQ

Um mögliche Risiken und eventuelle Veränderungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können, bieten wir Ihnen während der Schwangerschaft Vorsorgeuntersuchungen gemäß der Mutterschaftsrichtlinien an – für eine größere Sicherheit von Mutter und Kind. Die Ergebnisse werden in der Regel in Ihrem Mutterpass festgehalten.

Neben der Mutterschaftsvorsorge übernehmen wir auch die Kosten für Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei- und Heilmittel sowie die Pflegekosten im Krankenhaus oder zu Hause, ggf. einschließlich häuslicher Pflege und Haushaltshilfe. Darüber hinaus beteiligen wir uns an Kursen zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen bezuschussen wir je Schwangerschaft weitere ärztlich verordnete Vorsorgeleistungen:

  • Kostenübernahme für
    • Hebammenhilfe und ärztliche Betreuung
    • Arznei- und Heilmittel
    • Pflegekosten im Krankenhaus oder zu Hause
    • Ggf. häusliche Pflege- und Haushaltshilfe
    • Kurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik. Diese werden von den Hebammen direkt mit uns abgerechnet.

    500 Euro zusätzlich für ärztlich verordnete Mehrleistungen

    • Toxoplasmosetest (inkl. zweitem Test bei Bedarf)
    • B-Streptokokken-Test
    • pH-Messstäbchen für Selbsttests (bei Teilnahme an unserem BabyCare-Programm)
    • Ringelröteln- & Windpockentest
    • Biomarker für Präeklampsie
    • Zytomegalie-Test
    • nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Folsäure, Jod, Vitamin B12, Eisen, Magnesium, Folsäure, Vitamin D, Antazida gegen Sodbrennen, Calcium, Probiotika für Darm- und Scheidenflora, Lactulose und Macrogol).

 

Die Bezuschussung der genannten Vorsorgeleistungen sowie die Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln erfolgt gegen Vorlage von spezifizierten Originalrechnungen und ärztlichen Verordnungen.

 

Ein Wechsel ist jederzeit zum Ende des übernächsten Monats möglich und lohnt sich besonders dann, wenn Ihre aktuelle Kasse kein 500-Euro-Zusatzbudget, keine digitale Hebammenbetreuung oder keine speziellen Schwangerschaftsprogramme bietet. Der Wechsel zur energie-BKK dauert online unter 5 Minuten – wir kündigen für Sie bei der alten Kasse.

Ja. Ein Wechsel ist auch während einer laufenden Schwangerschaft möglich, sofern die Mindestbindungsfrist von 12 Monaten bei der bisherigen Kasse abgelaufen ist. Tipp: Wechseln Sie idealerweise vor der ersten Inanspruchnahme von Zusatzleistungen.

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