Neugeborenen-Screening

Das Neugeborenen-Screening kann seltene angeborene Krankheiten wie spinale Muskelatrophie (SMA) oder Mukoviszidose frühzeitig erkennen. Doch was passiert, wenn ein Ergebnis auffällig ist? Bisher wurden die Eltern oft erst mit Verzögerung informiert. Das ändert sich jetzt!

Screening-Labore kontaktieren die Eltern selbst, wenn ein auffälliger Befund vorliegt – und das innerhalb von 72 Stunden. So können notwendige Untersuchungen schneller eingeleitet und betroffene Kinder frühzeitig behandelt werden.

Schnellere Information, bessere Unterstützung

Beim Screening auf angeborene Erkrankungen werden aus der Ferse des Neugeborenen am zweiten oder dritten Lebenstag – also in der Regel bei der zweiten Vorsorgeuntersuchung (U2) – einige Blutstropfen gewonnen und auf eine spezielle Filterpapierkarte gegeben. Diese Trockenblutkarte wird zur Analyse sofort zu einem Screening-Labor geschickt.

Früher: Die Geburtsklinik erhielt die Screening-Ergebnisse und informierte die Eltern – das kostete wertvolle Zeit.
Jetzt: Die Labore rufen die Eltern direkt an, erklären die nächsten Schritte und helfen bei der Weitervermittlung an Spezialisten.

Neues Erinnerungsmanagement für mehr Sicherheit

Zusätzlich gibt es nun ein Erinnerungssystem, um sicherzustellen, dass keine Nachuntersuchung vergessen wird. Falls Eltern einen Kontrolltermin versäumen, werden sie erneut kontaktiert. So wird sichergestellt, dass auffällige Befunde ernst genommen und weiter überprüft werden.

Was bedeutet das für Eltern?

Schnellere Benachrichtigung bei auffälligen Ergebnissen
Bessere Unterstützung durch direkte Ansprechpartner*in im Labor
Mehr Sicherheit durch das Erinnerungsmanagement

Diese Neuerung soll Eltern in einer ohnehin belastenden Situation entlasten und sicherstellen, dass betroffene Kinder so früh wie möglich die notwendige Behandlung erhalten. Das erweiterte Neugeborenen-Screening ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und steht allen Eltern zur Verfügung: Mehr Details gibt es in den Versicherteninformationen des Gemeinsamen Bundesausschusses:

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FAQ

Um mögliche Risiken und eventuelle Veränderungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können, bieten wir Ihnen während der Schwangerschaft Vorsorgeuntersuchungen gemäß der Mutterschaftsrichtlinien an – für eine größere Sicherheit von Mutter und Kind. Die Ergebnisse werden in der Regel in Ihrem Mutterpass festgehalten.

Neben der Mutterschaftsvorsorge übernehmen wir auch die Kosten für Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei- und Heilmittel sowie die Pflegekosten im Krankenhaus oder zu Hause, ggf. einschließlich häuslicher Pflege und Haushaltshilfe. Darüber hinaus beteiligen wir uns an Kursen zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen bezuschussen wir je Schwangerschaft weitere ärztlich verordnete Vorsorgeleistungen:

  • Kostenübernahme für
    • Hebammenhilfe und ärztliche Betreuung
    • Arznei- und Heilmittel
    • Pflegekosten im Krankenhaus oder zu Hause
    • Ggf. häusliche Pflege- und Haushaltshilfe
    • Kurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik. Diese werden von den Hebammen direkt mit uns abgerechnet.

    300 Euro zusätzlich für ärztlich verordnete Mehrleistungen

    • Toxoplasmosetest (inkl. zweitem Test bei Bedarf)
    • B-Streptokokken-Test
    • pH-Messstäbchen für Selbsttests (bei Teilnahme an unserem BabyCare-Programm)
    • Ringelröteln- & Windpockentest
    • Biomarker für Präeklampsie
    • Zytomegalie-Test
    • nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Folsäure, Jod, Vitamin B12, Eisen & Magnesium.

Die Bezuschussung der genannten Vorsorgeleistungen sowie die Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln erfolgt gegen Vorlage von spezifizierten Originalrechnungen und ärztlichen Verordnungen.

 

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