Auf einen Blick
Details zur Leistung
Elternschaft bringt Freude, aber auch Unsicherheit und Belastung mit sich – insbesondere, wenn Kinder erkranken oder schreien und sich schwer beruhigen lassen. Viele Eltern fühlen sich in solchen Momenten überfordert, hilflos oder allein gelassen. Hier setzen unsere Onlinekurse an: Sie bieten wissenschaftlich fundierte, praxisnahe und sofort umsetzbare Unterstützung, um Familien zu entlasten und die gesundheitliche Prävention im frühen Kindesalter zu stärken.
Mit den „medhochzwei Kindergesundheit – Onlinekursen für Eltern“ erhalten Sie qualitativ hochwertige, evidenzbasierte und flexible Lernangebote, die sich optimal in den Familienalltag integrieren lassen – unabhängig von Ort und Zeit. Die Kurse fördern Elternkompetenz, Selbstwirksamkeit und Sicherheit im Umgang mit belastenden Situationen und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Frühprävention, Gesundheitsförderung und seelischen Stabilität von Familien.
Der Kurs „Kindernotfall ABC“ beinhaltet Basics der Kindergesundheit, Kindernotfallwissen bis hin zur Reanimation. Außerdem lernen Teilnehmende, wann es sich um einen Fall für die Kindernotaufnahme handelt.
Der Kurs „Schreibaby & High Need Baby“ hilft und begleitet Eltern mit emotionsstarken Säuglingen und gibt Handlungsvorschläge zur Beruhigung des Babys.
Vorteile
So nehmen Sie teil
Über die unten stehenden Links können Sie sich ganz einfach mit Ihrer Versichertennummer bei unserem Kooperationspartner, dem medhochzwei Verlag, registrieren.
Der Teilnahmezeitraum erstreckt über maximal drei Jahre und ist für Sie kostenfrei.
Ihr Fachpartner
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medhochzwei Verlag GmbH
Alte Eppelheimer Str. 42/1
DE-69115 Heidelberg
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den Support der medhochzwei Verlag GmbH support@medhochzwei-verlag.de.
Nein. Das Krankenkassenwahlrecht gilt nur für Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie müssen lediglich Ihre Beitrittserklärung bei uns einreichen und nach unserer Bestätigung (sofern vorhanden) Ihren Arbeitgeber, Ihre zuständige Bundesagentur für Arbeit oder Ihre Hochschule darüber informieren. Ihr Beitritt ist an keine besondere Form gebunden. Am einfachsten und schnellsten geht es über So werden Sie Mitglied bei uns! Alternativ können Sie eine Beitrittserklärung auch telefonisch über unsere Servicehotline 0511 911 10 911 oder per E-Mail info@energie-BKK.de bei uns anfordern. Um die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse und alles Weitere für den Wechsel Erforderliche kümmern wir uns dann für Sie.
Als gesetzlich Krankenversicherter sind Ihre Kinder, Ihr Ehe- bzw. eingetragener Lebenspartner oder sogar Ihre Enkel unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. Vom Neugeborenen angefangen, über Kleinkind bis zum Jugendlichen (bis zum 18. Geburtstag). Alle Ihre Familienangehörigen genießen bei uns denselben Schutz. Stellen Sie dazu einfach einen Antrag zur Aufnahme in die kostenfreie Familienversicherung. Den Antrag für Ihr neugeborenes Kind können Sie sofort nach der Geburt stellen. Senden Sie hierfür die Geburtsbescheinigung gleich mit, da die Familienversicherung ab dem Tag der Geburt beginnt. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir freuen uns über Familienzuwachs.
Nein, Ihre Beitrittserklärung bei der energie-BKK reicht aus. Wir kümmern uns um alles Weitere. Unter anderem informieren wir Ihre bisherige Krankenkasse über Ihren Wechsel.
Nein. Hier findet keinerlei Prüfung statt. Dementsprechend finden Sie auf unserer Beitrittserklärung auch keinerlei Fragen hierzu.
Hier sind verschiedene Konstellationen möglich.
1) „Kündigungsverfahren“
Ein Wechsel ist zum Ende des übernächsten Monats, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Beitrittserklärung, möglich.
Beispiel:
2) „Beitrittsverfahren“
Sofern Ihr bisheriges Versicherungsverhältnis kraft Gesetzes endet, können sie grundsätzlich sofort die Krankenkasse wechseln. Die Bindungsfrist von 12 Monaten spielt hierbei keine Rolle. Sie können also auch dann eine neue Krankenkasse wählen, wenn Sie bei Ihrer aktuellen Kasse z. B. erst seit 3 Monaten versichert sind. Ein sofortiger Kassenwechsel ist meistens dann möglich, wenn Sie z. B. einen Arbeitgeberwechsel vornehmen. Hier kann mit dem nahtlosen Wechsel in ein neues Versicherungsverhältnis (bei Aufnahme der neuen Beschäftigung) eine neue Krankenkasse gewählt werden.
Sollten Sie einen Wahltarif mit Bindungsfrist abgeschlossen haben, so hat dies keine Auswirkung auf Ihr sofortiges Kassenwahlrecht.
3) „Sonderkündigungsrecht“
Sollte Ihre bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmalig erheben oder erhöhen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall sind Sie nicht an die Mindestbindungsfrist gebunden und können schon vor Ablauf der 12 Monate kündigen. Auch hier erfolgt der Wechsel zum Ende des übernächsten Monats, der auf Ihre Erklärung zum Kassenwechsel folgt.
Das Wahlrecht muss allerdings innerhalb eines vollen Zeitmonats nach Erhalt der Information über die Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes erfolgen.
Beispiel: Info durch die Krankenkasse am 20.12. Die Kündigung muss bis zum 31.01. des Folgejahres erfolgen.
Eine Ausnahme gilt aber auch hier. Wenn Sie den Wahltarif Krankengeld (§ 53 Absatz 6 SGB V) abgeschlossen haben, sind Sie an die Mindestbindungsfrist dieses Tarifes gebunden. Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen nur zu, wenn diese Frist bereits abgelaufen ist.
Alles doch zu kompliziert? Wir beraten Sie auch gern telefonisch unter unserer Servicenummer 0511 911 10 910 oder stellen Sie Ihre Frage per E-Mail an info@energie-BKK.de.
Auch hier geht es online (wie in der Frage zuvor beschrieben) am einfachsten, da die Unterlagen direkt an uns weitergeleitet werden. Ansonsten stehen aber auch folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
per Fax an: 0511 911 10 299
per E-Mail an: info@energie-BKK.de
per Post an: energie-BKK, 30134 Hannover
oder persönlich an in einem unserer Service-Center.
Auch Ihre Angehörigen sind bei uns herzlich willkommen. Durch den Kassenwechsel ergeben sich keine Änderungen für die beitragsfreie Familienversicherung. Wir benötigen lediglich die Daten Ihrer Angehörigen. Hierfür können Sie gern den Bogen Angaben zur Feststellung der Familienversicherung verwenden oder auf der Beitrittserklärung auf die mitzuversichernden Angehörigen hinweisen.
Sie erhalten dann umgehend die hierfür erforderlichen Unterlagen von uns.
Rechnungen, Quittungen, Verordnungen und weitere Unterlagen übermitteln Sie uns:
(Bei der Postanschrift handelt es sich um eine Großkundenpostfach. Die zusätzliche Angabe einer Straße ist nicht erforderlich.)
Einer der wichtigsten Vorteile der energie-BKK ist die kostenfreie Mitversicherung Ihres Ehepartners und Ihrer Kinder. Weitere Informationen über die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Familienversicherung finden Sie hier. Den ausgefüllten Antrag zur Aufnahme in die Familienversicherung senden Sie bitte per Post an energie-BKK, 30134 Hannover oder per Email an info@energie-bkk.de.
Über unseren Online-Service per App können Sie sicher, bequem und schnell Ihre persönlichen Daten verwalten, Dokumente hochladen, Bescheinigungen anfordern, Anträge stellen und vieles mehr! Einfach die App im AppStore oder PlayStore herunterladen und los geht’s. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Website.