Wer sich für eine ambulante Alternative zum klassischen Venenstripping entscheidet, steht meist vor einer Hürde: Der gesetzliche Standard sieht die Kostenübernahme für Lasertherapie oder Radiofrequenzablation nicht vor. Über unseren besonderen Versorgungsvertrag „MICADO“ übernehmen wir als energie-BKK genau diese Kosten — wenn die Behandlung bei einem MICADO-Vertragsarzt erfolgt.
Im Vergleich zum Venenstripping, bei dem über einen Schnitt in der Leiste die Venen herausgezogen werden, wird bei der Lasertherapie und der Radiofrequenzablation über einen kleinen Schnitt in der Kniekehle oder im Fußknöchel eine Sonde in die Vene eingeführt, die diese durch Hitze von innen verödet.
| Kriterium | Klassisches Venenstripping | Lasertherapie / Radiofrequenzablation |
| Zugang | Schnitt in der Leiste | Kleiner Schnitt in Kniekehle oder Fußknöchel |
| Vorgehen | Vene wird herausgezogen | Sonde verödet die Vene von innen durch Hitze |
| Schmerzniveau | individuell verschieden | Beinahe schmerzfrei |
| Erholungsphase | Länger | Kürzer als beim Venenstripping |
| Kostenübernahme gesetzlich | Regulärer GKV-Standard | Kein gesetzlicher Standard — nur über MICADO-Vertrag der energie-BKK |
Die Behandlung mittels Laser oder Radiowellen ist beinahe schmerzfrei, der Eingriff minimalinvasiv, und die postoperative Erholungsphase kürzer als beim Venenstripping.
MICADO Ärzte für Lasertherapie und Radiofrequenzablation
Fragen Sie gerne bei einem unserer Behandlungspartner nach, ob dieser Ihnen die gewünschte Behandlung über den besonderen Versorgungsvertrag ermöglichen kann.
Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne. Unsere Servicehotline erreichen Sie unter 0511 911 10 960.
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