Beim Kostenerstattungsprinzip zahlen Sie die Kosten Ihrer Behandlung zunächst selbst und lassen sich wie ein Privatpatient behandeln — eine Wahl, die gut überlegt sein sollte. Sie können die Kostenerstattung uneingeschränkt oder nur für bestimmte Bereiche wählen (z. B. ambulant ärztlich, zahnärztlich, stationär oder sog. „veranlasste Leistungen“ wie Arzneimittel und Heilmittel). Sie sind mindestens für ein Vierteljahr an Ihre Entscheidung gebunden und erhalten maximal die Vergütungssumme, die die energie-BKK bei Abrechnung über die Gesundheitskarte getragen hätte.
Behandlungen und Therapien können Sie ausschließlich bei Vertragspartnern und zugelassenen Leistungserbringern der energie-BKK in Anspruch nehmen. Es erfolgt eine Kostenerstattung nur für Kosten, die als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugelassen sind. Für Kosten von Privatärzten sowie für IGeL-Leistungen ist keine Erstattung möglich. Andere als die Vertragspartner der energie-BKK dürfen Sie nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit unserer Zustimmung aufsuchen.
Für die Übernahme der Kosten von veranlassten Leistungen wie Arzneimitteln oder Heilmitteln ist es erforderlich, dass diese auf einem Kassenrezept verordnet werden. Privatrezepte können wir im Rahmen des Kostenerstattungsprinzips nicht erstatten.
Sind die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Erstattung in Höhe von 25 Prozent der Rechnungsbeträge.
Beispiel: Bei einer Rechnung über 200 Euro erstatten wir Ihnen pauschal 50 Euro.
Wenn Sie das vereinfachte, pauschale Verfahren ausdrücklich nicht wünschen, können Sie auch die individuelle Kostenerstattung wählen: Hierbei erfolgt eine Erstattung in Höhe der Kosten, die unser jeweiliger Vertragspartner mit uns direkt abgerechnet hätte. Die gesetzlichen Zuzahlungen und Rabatte werden dabei vom Erstattungsbetrag abgezogen. Die Prüfung und Erstattung Ihrer Belege ist hierbei sehr zeitaufwendig und benötigt mehrere Arbeitstage.
Bevor Sie sich für eine Kostenerstattung entscheiden, beraten wir Sie gerne persönlich und ausführlich über die Einzelheiten zum Verfahren. Unsere Servicehotline erreichen Sie unter 0511 911 10 920.
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