Seit Jahren übernehmen wir die Kosten für die Behandlung der klassischen Homöopathie.
Wer sich homöopathisch beraten und behandeln lassen möchte, muss sich an einen auf diesem Gebiet spezialisierten Arzt wenden.
Die energie-BKK hat mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) einen Versorgungsvertrag geschlossen. Durch diesen erfolgt die volle Kostenübernahme der Behandlung (Erst- und Folgeanamnese, Arzneimittelberatung) sowie Analyse, Repertorisation und Beratung, wenn die behandelnden Ärzte im Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. Mitglied und dem Versorgungsvertrag mit der energie-BKK beigetreten sind. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der energie-BKK. Es sind keine Kosten zu verauslagen.
Hier finden Sie eine aktuelle Auflistung aller mit der energie-BKK kooperierenden Ärzte.
Über die jeweilige homöopathische Behandlungsdauer und den Behandlungsumfang informiert Sie Ihr behandelnder Arzt.
Auf einen Blick
Ergänzend zu unserem Versorgungsvertrag erstatten wir die Kosten für die verordneten apothekenpflichtigen Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) im Rahmen unserer Satzungsleistung bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.
Vorraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, der Bezug aus einer Apotheke oder nach deutschem Recht zulässigem Versandhandel.
Kosten für Behandlungen bei Heilpraktikern dürfen wir nicht übernehmen. Sollten Sie den Wahltarif BudgetPlus gewählt haben, können Sie ein Teil der Kosten mit Ihrer Prämie abdecken.