TENS- und EMS-Geräte

Was sind TENS- und EMS-Geräte?

Es handelt sich um Elektrostimulationsgeräte mit Klebeelektroden. Ein TENS-Gerät dient zur Schmerztherapie, es stimuliert die Nerven mit dem Ziel der Schmerzlinderung. Ein EMS-Gerät stimuliert die Muskeln mit dem Ziel der Rehabilitation und Stärkung der Muskeln.

Wie ist der Ablauf der Versorgung?

Damit wir für Sie die Kosten übernehmen können, benötigen wir eine kassenärztliche Verordnung vom Ihrem behandelnden Arzt.
Einen passenden Vertragspartner, dem Sie Ihre Verordnung zusenden können, finden Sie über unsere „Hello Hilfsmittel“ Suche
Dieser wird dann alles Weitere für Sie erledigen und Ihnen das Gerät direkt nach Hause liefern.

Wie lange kann ich ein TENS- oder EMS-Gerät behalten?

Zu Beginn der Therapie wird Ihnen das Elektrostimulationsgerät für drei Monate zur Verfügung gestellt. Benötigen Sie das Gerät darüber hinaus, sind mit einer Verordnung Ihres behandelnden Arztes, weitere Mietpauschalen bis zu insgesamt drei Jahren möglich. Das von Ihnen erhaltene Gerät bleibt über den gesamten Nutzungszeitraum Eigentum unseres Vertragspartners.

Welche Mehrkosten entstehen für mich?

Für Sie fällt lediglich bei der Erstpauschale die gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Die Zuzahlung wird Ihnen von unserem Vertragspartner direkt in Rechnung gestellt.

So übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen:

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FAQ

Die gesetzliche Zuzahlung, die für Hilfsmittel ab dem 18 Lebensjahr zu leisten ist, beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. 
Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt Ihre gesetzliche Zuzahlung 10 Prozent des Monatsbedarfs, maximal jedoch 10 Euro monatlich. 
Ausnahme: Für Hilfsmittel, die Sie aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden benötigen, fällt keine Zuzahlung an. 

Wird ein Hilfsmittel in Verbindung mit einem Gebrauchsgegenstand verwendet, ersetzt es diesen (z. B. Orthopädische Schuhe) oder ist in ihm ein solcher enthalten (z. B. Autokindersitz), fällt für Sie ein Eigenanteil auf den Gebrauchsgegenstand an. 
Dieser ist in der Regel so hoch wie die Kosten für einen vergleichbaren Gebrauchsgegenstand und wird direkt von Ihnen beim Vertragspartner geleistet. 

Mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlungen sind Hilfsmittel durch die von uns für Sie geschlossenen Verträge kostenfrei. Allerdings werden häufig Produkte mit sogenannten Komfortmerkmalen oder besonderen Ausstattungsmerkmalen angeboten, die nicht medizinisch notwendig sind. Die Mehrkosten hierfür müssen Sie selbst tragen. 
Entscheiden Sie sich für ein solches Produkt, muss Sie der Vertragspartner über die Mehrkosten informieren – eine entsprechende Mehrkostenerklärung ist von Ihnen zu unterschreiben. 
Lassen Sie sich gerne von uns beraten, bevor Sie den Mehrkosten zustimmen. 

Bitte beachten Sie, dass eine Erstattung einer bereits von Ihnen bezahlten Privatrechnung nicht möglich ist. Wir dürfen Ihnen keine Kosten erstatten. 
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das sogenannte Sachleistungsprinzip: Nach erbrachter Leistung rechnet der Vertragspartner seine Kosten direkt mit uns ab. Sie müssen nicht in Vorleistung treten. 

Wir übernehmen für Sie die Kosten einer Wechselversorgung in medizinisch begründeten Fällen, wie z. B. aus hygienischen Gründen. Eine entsprechende ärztliche Verordnung ist hierfür erforderlich. 

Alle Hilfsmittel, die zur Entlassung medizinisch notwendig sind, können direkt vom Krankenhaus verordnet werden. Der Sozialdienst des Krankenhauses kümmert sich im Rahmen des Entlassungsmanagements auch um Ihre Versorgung mit Hilfsmitteln. Bitte besprechen Sie rechtzeitig die Versorgung mit den behandelnden Krankenhausärzten oder dem Sozialdienst ab. 
Ein Vertragspartner vor Ort finden Sie direkt über unsere Vertragspartnersuche. Dieser klärt für Sie die Kostenübernahme mit uns und bespricht mit Ihnen einen kurzfristigen Termin zur Lieferung. 

Was sind TENS- und EMS-Geräte?

TENS- und EMS-Geräte sind elektrische Stimulationsgeräte, die mit Klebeelektroden auf der Haut angewendet werden. Obwohl beide Gerätetypen mit Stromimpulsen arbeiten, verfolgen sie unterschiedliche medizinische Ziele: TENS dient der Schmerzlinderung, EMS der Muskelstimulation.

Wie funktionieren TENS- und EMS-Geräte?

Beide Geräte senden elektrische Impulse über Klebeelektroden (Pads) durch die Haut. Der entscheidende Unterschied liegt in Frequenz und Zielgewebe: TENS-Geräte arbeiten typischerweise mit höheren Frequenzen (1–150 Hz) und sprechen Nervenfasern an. EMS-Geräte nutzen Impulsmuster, die speziell auf Muskelgewebe abgestimmt sind und Muskelkontraktionen auslösen – auch ohne willentliche Anstrengung.

TENS-Gerät – Transkutane elektrische Nervenstimulation

Ein TENS-Gerät stimuliert gezielt Nervenbahnen, um Schmerzreize zu blockieren oder körpereigene Endorphine freizusetzen. Es wird zur Schmerztherapie eingesetzt.

EMS-Gerät – Elektrische Muskelstimulation

Ein EMS-Gerät reizt Muskeln direkt und löst Kontraktionen aus – zur Rehabilitation, Muskelkräftigung oder zum Muskelerhalt nach Verletzungen.

Wann werden diese Geräte eingesetzt?

Typische Anwendungsgebiete für TENS:

  • Chronische Rückenschmerzen und Verspannungen
  • Arthrose und Gelenkschmerzen
  • Nervenschmerzen (Neuropathien)
  • Migräne und Spannungskopfschmerzen
  • Schmerzen nach Operationen (begleitend)

Typische Anwendungsgebiete für EMS:

  • Muskelaufbau und -kräftigung nach Verletzungen oder Operationen
  • Rehabilitation nach Schlaganfall oder langer Ruhigstellung
  • Prävention von Muskelabbau (z. B. bei Bettlägerigkeit)
  • Sportmedizinische Therapie bei Muskelschwäche

Für wen sind die Geräte geeignet – und für wen nicht?

Beide Geräte können von vielen Menschen sicher angewendet werden. Es gibt jedoch medizinische Situationen, in denen eine Anwendung nicht empfohlen oder vorab mit einer Ärztin oder einem Arzt abgesprochen werden sollte.

Kontraindikationen (absolute Gegenanzeigen): Herzschrittmacher oder implantierbare Defibrillatoren, aktive Implantate im Körper, Schwangerschaft im Bauch- und Beckenbereich, akute Entzündungen oder offene Wunden im Anwendungsbereich, Epilepsie sowie fehlende Schmerzempfindung in der behandelten Region.

Bei Unsicherheit gilt: vor der ersten Anwendung ärztlichen Rat einholen.

Wo bekommt man TENS- und EMS-Geräte?

Medizinische Elektrostimulationsgeräte sind in Apotheken, Sanitätshäusern, im Medizinbedarfshandel sowie im Online-Fachhandel erhältlich. Achten Sie beim Kauf auf die CE-Kennzeichnung und – bei therapeutischer Nutzung – auf eine ärztliche Verordnung, die auch Voraussetzung für eine mögliche Kostenerstattung durch Ihre Krankenversicherung sein kann.

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