Auf einen Blick
Bei allen Arten von Hautkrebs ist es entscheidend, die Erkrankung frühzeitig zu erkennen, um sie effektiv bekämpfen zu können und den Verlauf positiv zu beeinflussen. In den frühen Stadien ist Hautkrebs in der Regel auf die Haut beschränkt. Sobald sich die Krebszellen jedoch im Körper ausbreiten, können zusätzliche Beschwerden auftreten.
Das Hautkrebsscreening spielt eine wichtige Rolle in der Vorsorge. Die Gesundheit unserer Versicherten liegt uns sehr am Herzen, weshalb wir die Kosten für ein Hautkrebsscreening mit Auflichtmikroskopie bereits ab einem Alter von 15 Jahren übernehmen! Zum Vergleich: Der gesetzliche Standard sieht den Beginn dieser Vorsorge erst ab 35 Jahren vor. Die energie-BKK übernimmt alle zwei Jahre die Kosten für diese Untersuchung.
Ihre Optionen für ein Hautkrebsscreening
Alle gesetzlich Versicherten ab 15 Jahren (in Thüringen ab 18 Jahren) können alle zwei Jahre ein kostenloses Hautkrebsscreening bei eine:r Kassenärzt:in ihrer Wahl machen lassen. Die Abrechnung läuft direkt über Ihre Gesundheitskarte – Sie müssen nichts extra bezahlen.
Fragen Sie am besten vorher in der Praxis nach, ob das Screening als Kassenleistung angeboten wird.
Wenn Ihnen ein auffälliges Muttermal auffällt, können Sie es jederzeit online prüfen lassen – über den Muttermal-Check in der TeleClinic-App oder den Online-Hautcheck (bis zu zwei Mal pro Jahr möglich).
In Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, dem Saarland und Sachsen gilt: Gesetzlich Versicherte zwischen 15 und 35 Jahren können ebenfalls alle zwei Jahre zu eine:r Kassenärzt:in gehen. Reichen Sie danach einfach die Rechnung und das Formular bei uns ein – wir erstatten Ihnen 25 Euro für das Hautkrebsscreening.